Mehr wettbewerbliche Gestaltungsfreiheiten für Krankenkassen
Um diesem Anpassungsbedarf gerecht zu werden, plädiert der GKV-Spitzenverband dafür, den heutigen Ordnungsrahmen für die Akteure des Gesundheitswesens für die Zukunft wesentlich flexibler auszugestalten. So ist es eine zentrale Forderung des GKV-Spitzenverbandes, dass die Krankenkassen künftig mehr wettbewerbliche Gestaltungsfreiheiten erhalten, um die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu erhöhen. Die Möglichkeiten der Krankenkassen, an den Präferenzen ihrer Versicherten orientierte gesundheitliche Versorgungsangebote durch Einzelverträge mit Leistungserbringern zu entwickeln und im Wettbewerb anzubieten, sollten entsprechend erweitert werden.
Zudem muss aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes in der kommenden Legislaturperiode eine Reform des ambulant-stationären Grenzbereichs auf der Agenda stehen. Für den neuen gemeinsamen Versorgungsbereich sollten das Prinzip „Gleicher Preis für gleiche Leistung“ greifen und keine zusätzlichen Finanzierungslasten für die Beitragszahlenden entstehen. Notwendig ist auch eine Reform der Notfallversorgung. Ambulante und stationäre Notfallversorgung sollten künftig möglichst zentral „unter einem Dach“ organisiert werden.
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