Ambulante Pflege
Prüflücken bei häuslicher Krankenpflege geschlossen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung prüfen regelhaft einmal im Jahr - und nach Einzelbeauftragung auch anlassbezogen - die Pflegequalität und Abrechnung von Leistungen der Pflegedienste. Bisher konnten dabei die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) nur im Zusammenhang mit Prüfungen im Bereich der Pflegeversicherung und nur bezogen auf Personen geprüft werden, die auch Pflegesachleistungen zulasten der Pflegekasse erhalten. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz wurden diese Prüflücken geschlossen - auch vor dem Hintergrund von Erkenntnissen aus Fällen des Abrechnungsbetruges und von Qualitätsmängeln in besonderen Versorgungssettings wie ambulanten Wohngruppen.