GKV Live

Ein echter Notfall? – Neustrukturierung der Notfallversorgung

März 2018

Bei der GKV Live-Veranstaltung am 31. Januar 2018 drehte sich alles um die ausstehende Reform der Notfallversorgung, die derzeit nicht mehr den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entspricht. Sie muss daher dringend neu strukturiert werden.

Bundesweit arbeiten zurzeit Expertengremien wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) oder der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen an neuen Konzepten. Auch die Politik setzt das Thema ganz nach oben auf die gesundheitspolitische Agenda der kommenden Legislaturperiode. Grund genug, sich dem Thema mit einer Diskussionsveranstaltung zu widmen. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, diskutierte mit Prof. Christian Wrede, Leiter der Notfallmedizin am Helios Klinikum Berlin Buch, Lothar Riebsamen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Dr. Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg.

Eine angeregte Podiumsdiskussion unter Experten: Prof. Dr. Christian Wrede, Johann-Magnus v. Stackelberg, Moderatorin Cordula Tutt, Lothar Riebsamen, Dr. Peter Noack (v.l.n.r.)

Eine angeregte Podiumsdiskussion unter Experten: Prof. Dr. Christian Wrede, Johann-Magnus v. Stackelberg, Moderatorin Cordula Tutt, Lothar Riebsamen, Dr. Peter Noack (v.l.n.r.)

Im einleitenden Impuls-Statement gewährte Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Einblicke in den aktuellen Entwicklungsstand des Konzepts zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland. Zentrale Aspekte dabei sind nach wie vor eine zentrale Leitstelle und eine integrierte Notfallversorgung in eigens dafür eingerichteten Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern. Hier jedoch lässt der Sachverständigenrat inzwischen offen, wer „den Hut aufhaben“ soll – niedergelassene Ärzte oder Krankenhäuser.

Prof. Jonas Schreyögg erläutert Status quo und Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung des Sachverständigenrates

Prof. Jonas Schreyögg erläutert Status quo und Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung des Sachverständigenrates

Johann-Magnus v. Stackelberg bekräftigte im Lauf der Veranstaltung die Positionen des Verbandes:

  • Die Sicherstellung des aufsuchenden Bereitschaftsdienstes gehört weiterhin in die Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Hier gilt es, den Dienst verfügbarer und in der Bevölkerung bekannter zu machen.
  • Neu einzurichtende KV-Notdienstpraxen am Krankenhaus bilden eine sektorenübergreifende Versorgung: Hier können insbesondere Patientinnen und Patienten ambulant versorgt werden, die kein stationärer Notfall sind.
  • Das stationäre Notfallstufenkonzept, das im G-BA kurz vor der Beschlussfassung steht, muss zügig umgesetzt werden. Mit drei Notfallstufen - der Basisnotfallversorgung, der erweiterten und der umfassenden Notfallversorgung, - entspricht es den aktuellen Bedürfnissen.

Von Stackelberg spricht sich künftig für klare Regeln aus: Kommt die KV ihrem Versorgungsauftrag nicht nach, soll der erweiterte Zulassungsausschuss das für den Versorgungsauftrag zuständige Krankenhaus bestimmen. Zudem sollten Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen wollen, eine Intensivstation für schwer erkrankte Patienten vorhalten müssen; zurzeit ist das lediglich bei 60 Prozent der deutschen Krankenhäuser der Fall.

Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg verleiht seinen Forderungen Nachdruck

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