GKV-Positionen

Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung

Dezember 2017

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes steht ein zentrales Thema für die Gesundheitspolitik der gerade angebrochenen Legislaturperiode bereits fest: die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden ambulanten Versorgung. Demografische Entwicklung und abnehmende Praxisdichte auf dem Land verlangen nach einer besseren Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, die konsequent auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden muss.

Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen haben zu einem unwirtschaftlichen Nebeneinander von Über- und Unterversorgung geführt. In Verbindung mit unzureichender Transparenz, Koordination und Qualitätsorientierung ist eine für Patientinnen und Patienten sowie Beitragszahlende unbefriedigende Situation entstanden. Der GKV-Spitzenverband fordert daher für den ambulant-stationären Grenzbereich die Einführung einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung, eine sektorenunabhängige Vergütungsstruktur und eine einheitliche Qualitätssicherung. Dieser neue gemeinsame Versorgungsbereich benötigt eigene gesetzliche Rahmenvorgaben.

Erste Priorität: Notfallversorgung

Besonders deutlich treten die beschriebenen Defizite bei der Notfallversorgung zutage. Ihre Neuordnung sollte daher als erstes in Angriff genommen werden. Für Patientinnen und Patienten ist der Zugang zur Notfallversorgung vielfach unklar: Sie können oftmals nicht richtig einschätzen, ob sie eine niedergelassene Praxis oder die Notaufnahme am Krankenhaus aufsuchen bzw. einen der zahlreichen kassenärztlichen Bereitschaftsdienste kontaktieren sollen. Hinzu kommt, dass die zentrale Telefonnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes nach wie vor nur einen geringen Bekanntheitsgrad erreicht hat.

Blick auf den Eingang einer Notfallaufnahme

Im Ergebnis suchen vielfach Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, die eigentlich ambulant versorgt werden könnten. Es müssen daher integrierte Leitstellen geschaffen werden, in denen die bestehenden Notfallrufnummern zusammenlaufen und deren Personal so qualifiziert ist, dass es die geeignete Versorgung aktivieren kann. In Ergänzung zum stationären Notfallstufenkonzept bedarf es der Organisation verschiedener Versorgungsebenen unter einem Dach - mit einer zentralen Anlaufstelle. Im Rahmen der hier stattfindenden Ersteinschätzung sollte entschieden werden, ob es sich um einen stationären Notfall handelt oder ob die Versorgung über eine KV-Notdienstpraxis am Krankenhaus erfolgen kann. Für Patientinnen und Patienten, bei denen die Abklärung einer schwerwiegenden Erkrankung ambulant im Krankenhaus erforderlich ist, ist die Vergütung neu zu regeln.

Der GKV-Spitzenverband hat seine Positionen zu diesem Themengebiet in zwei Positionspapieren zusammengefasst, die hier und hier zu finden sind.

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