Grundprinzipien der GKV

Massive Eingriffe in Rechte der Selbstverwaltung verhindert

März 2017

Nach intensiven Beratungen ist das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens konnten massive Eingriffe in das Selbstverwaltungshandeln verhindert und Einschränkungen der Selbstverwaltungsautonomie entschärft werden. Dies stellt einen großen Erfolg für den GKV-Spitzenverband dar.

In seiner ursprünglichen Fassung sah der vom Bundesministerium für Gesundheit eingebrachte Referentenentwurf noch vor, die Kontroll- und Weisungsrechte der Aufsicht zu einer Fachaufsicht weiterzuentwickeln. Dies hätte eine Zäsur für die Rechte der sozialen und gemeinsamen Selbstverwaltung bedeutet. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich vehement für die dringend erforderliche Streichung dieser Eingriffe eingesetzt, um die Gestaltungsmöglichkeiten der sozialen Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten.

Misstrauen gegenüber Selbstverwaltung nicht nachvollziehbar

In dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wurde dann das Risiko einer Fachaufsicht wesentlich reduziert und der Angriff auf die Selbstverwaltungsautonomie in diesem Punkt erfolgreich verhindert. Dennoch hätte die Aufsicht mit weiteren Regelungen in das Selbstverwaltungshandeln eingreifen können. So war zu diesem Zeitpunkt noch vorgesehen, einen Entsandten mit der Wahrnehmung von Aufgaben beim GKV-Spitzenverband beauftragen und dessen Tätigkeitsbereich weitgehend frei bestimmen zu können. Diese Regelung war ebenso wenig nachvollziehbar wie die gesetzlich vorgesehenen Satzungsvorgaben für den Verwaltungsrat.

Im gesamten Gesetzgebungsverfahren hat der GKV-Spitzenverband immer wieder deutlich herausgestellt, dass es einer solchen Gesetzgebung für den GKV-Spitzenverband nicht bedarf. Dessen Arbeit hat weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund für die vorgesehenen Eingriffe in die Selbstverwaltungsrechte gegeben. Das zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber der gesamten Selbstverwaltung war und ist deshalb nicht gerechtfertigt.

Verwaltungsratsvorsitzender Uwe Klemens kritisierte bei GKV Live den Gesetzentwurf

Verwaltungsratsvorsitzender Uwe Klemens kritisierte bei GKV Live den Gesetzentwurf

GKV-Forderungen in wichtigen Punkten umgesetzt

Im Rahmen der Veranstaltung GKV Live zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz am 18. Januar 2017 hat der GKV-Spitzenverband den Gesetzentwurf in diesem Sinne noch einmal nachdrücklich kritisiert. In der finalen Fassung des Gesetzentwurfs waren die Mindestsatzungsvorgaben dann auch ersatzlos gestrichen worden. Zudem wurden punktuelle Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Entsandten vorgenommen, dessen Tätigkeitsbereich nun eingeschränkt wird. Danach soll er nur noch beraten, unterstützen, überwachen und Schadensersatzansprüche prüfen. Die Eingriffsvoraussetzungen wurden außerdem präzisiert.

In der Gesamtbetrachtung des Gesetzgebungsverfahrens bleibt dennoch festzuhalten, dass die gewählte Richtung, die Selbstverwaltungsrechte durch Kontroll- und Weisungsrechte der Aufsicht einzuschränken, nicht der richtige ist, um die Gesundheitsversorgung zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten. Im Gegenteil wäre es dafür sinnvoll, die Selbstverwaltungsrechte weitaus stärker auszubauen – eine Forderung, die also auch für die nächste Legislaturperiode bestehen bleibt.

Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bekräftigte die Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltung

Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bekräftigte die Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltung

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