Ambulante Versorgung
Verhütung von Zahnerkrankungen - neue Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Die Mundgesundheit von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist im Durchschnitt schlechter als bei anderen Versicherten. Denn häufig fehlen ihnen die kognitiven oder manuellen Fähigkeiten, eine adäquate Mundhygiene selbstständig durchzuführen. Um die Mundgesundheit dieser Personengruppe zu verbessern, haben seit 1. Juli 2018 Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Insgesamt fast vier Mio. Menschen werden davon profitieren können.