GAmSi-Telegramm

GKV-Ausgaben für Cannabis-Versorgung weiter steigend

September 2018

Der Anteil der cannabinoidhaltigen Fertigarzneimittel und Zubereitungen an den gesamten Arzneimittelausgaben der GKV im ersten Halbjahr 2018 liegt bei gerade einmal 0,14 Prozent. Mit einem monatlichen Wachstum von ca. sechs Prozent steigen die Ausgaben jedoch stetig an und betragen fast doppelt so viel wie im 2. Halbjahr 2017.

Das starke Wachstum ist auf die Verordnung von cannabishaltigen Zubereitungen und Cannabisblüten zurückzuführen (siehe Abbildung). Für die GKV ist die Verordnung von Cannabisblüten von finanzieller Bedeutung. Auf den – im Vergleich zu anderen Rezepturen deutlich höheren – Substanzpreis wird nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei unveränderter Abgabe zusätzlich ein Festzuschlag in Höhe von 100 Prozent, bei Zubereitung ein Festzuschlag in Höhe von 90 Prozent von der Apotheke abgerechnet. Hinzu kommen Gefäßpreise sowie bei Zubereitungen ein in der AMPreisV festgelegter abgabemengen‑ und abgabeformabhängiger Arbeitspreis, ein Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro abzüglich des Apothekenabschlags in Höhe von 1,77 Euro sowie die Betäubungsmittelgebühr in Höhe von 2,91 Euro.

Umsatz durch Verordnungen von cannabishaltigen Zubereitungen und Cannabisblüten

Diese und weitere Kennzahlen zu Cannabis finden Sie in der seit dem Berichtsjahr 2018 veröffentlichten Sonderbeilage zum GAmSi-Bundesbericht unter www.gkv-gamsi.de.

Bleiben Sie auf dem Laufenden