Ambulante Versorgung

Erstmals Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte

Juni 2017

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die nach ärztlicher Verordnung von speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden können. Hierzu gehören beispielsweise physiotherapeutische Behandlungen wie Krankengymnastik, Unterwasserdruckstrahlmassage oder Lymphdrainage. Auch die Leistungen der Ergo- und Sprachtherapeuten fallen darunter.

Welche Heilmittel zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der sogenannten Heilmittel-Richtlinie. Dort werden auch die medizinischen Indikationen und funktionalen Schädigungsmuster genannt, bei denen Heilmittel zur Anwendung kommen können. Bislang war die Heilmittelverordnung allein für Vertragsärztinnen und -ärzte geregelt.

Heilmittelverordnung für Zahnärzte verbindlich geregelt

Ab dem 1. Juli 2017 gibt es nun auch ein verbindliches Regelwerk für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Diese konnten zwar auch bisher schon Heilmittel verordnen, allerdings ohne eine eigenständige rechtliche Grundlage. Im April 2014 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog geregelt werden sollen. Das Ergebnis liegt nun mit der zum Juli 2017 in Kraft tretenden „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ vor.

Zahnärztliche Behandlung

Danach können Zahnärztinnen und Zahnärzte nach entsprechender zahnärztlicher Diagnostik zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller bzw. funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs Maßnahmen der Physiotherapie und physikalischen Therapie sowie Sprech- und Sprachtherapie verordnen.

Zahlreiche Therapien und Heilmittel in den Katalog aufgenommen

Für den Bereich der Physiotherapie und physikalischen Therapie sind als verordnungsfähige Indikationen craniomandibuläre Störungen (d.h. Fehlregulation der Kaumuskulatur und/oder des Kiefergelenks), Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen des Kiefers bzw. des Mundes sowie Fehlfunktionen bei Störungen des Zentralnervensystems, chronische Schmerzsyndrome und Lymphabflussstörungen in den Heilmittelkatalog aufgenommen worden. In der Sprech- und Sprachtherapie berücksichtigt der Katalog neben den Störungen des Sprechens auch solche des Schluckaktes sowie andere orofaziale Funktionsstörungen. Die Auswahl der konkret verordnungsfähigen Heilmittel orientiert sich dabei an denen der vertragsärztlichen Heilmittel-Richtlinie. Gleiches gilt auch für die allgemeinen Grundsätze der Heilmittelverordnung wie z. B. Gültigkeitsdauer einer Verordnung, die sogenannte Regelfallsystematik und die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten bzw. Zahnärztinnen und Heilmittelerbringern.

Neuer Vordruck für die Verordnung

Um die Verordnung nach den neuen Bestimmungen für alle Beteiligten rechtssicher und bürokratiearm umzusetzen, haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung im Vorfeld auf einen leicht handhabbaren gemeinsamen Verordnungsvordruck verständigt, der den Zahnärztinnen und Zahnärzten pünktlich zum 1. Juli 2017 zur Verfügung stehen wird.

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