Stationäre Pflege

Empfehlungen zur Prävention von Gewalt in der Pflege

Juli 2026

Pflegeeinrichtungen tragen Verantwortung für ein sicheres Umfeld – für Pflegebedürftige ebenso wie für Mitarbeitende. Die Prävention von Gewalt umfasst sowohl die frühzeitige Vorbeugung von Gefährdungen als auch den systematischen Aufbau von Strukturen, die Gewalt verhindern und Betroffene schützen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und dem ehemaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Qualitätsausschuss Pflege bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Diensten entwickelt. Sie dienen als Informations- und Nachschlagwerk und sollen die Einrichtungen bei der Umsetzung von Gewaltschutz unterstützen.

Adressaten der Empfehlungen

Die Empfehlungen bieten praxisorientierte Orientierung für:

  • Leitungskräfte
  • Mitarbeitende
  • Pflegebedürftige
  • An- und Zugehörige

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Ein wirksamer Gewaltschutz basiert auf sieben zentralen Bausteinen:

  • Gewaltschutzkonzept entwickeln
    Das Vorhalten eines Konzeptes bildet die Grundlage aller Maßnahmen
  • Zuständigkeiten
    Ansprechperson für Gewaltschutz benennen; Aufgaben und Befugnisse klar definieren
  • Risiko- und Ressourcenanalyse
    Spezifische Gefährdungen erkennen, Maßnahmen entwickeln und gezielte Verbesserungen einleiten
  • Aufklären, sensibilisieren und schulen
    Regelmäßige Fortbildungen stärken die Handlungssicherheit von Mitarbeitenden und informieren Pflegebedürftige sowie An- und Zugehörige
  • Umgang mit und Dokumentation bei Gewaltvorfällen
    Verbindliche und anonyme Verfahren für Verdachtsfälle, Vorfälle sowie deren Dokumentation schaffen. Dokumentation für Teamreflexionen nutzen
  • Einbindung externer Stellen
    Regionale Netzwerke mit Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzten sowie der Polizei aufbauen und pflegen
  • Evaluation
    Konzept regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen
Eine junge Frau in einer Pflegeeinrichtung mit Hämatomen am Oberarm

Umsetzung

Mit den bundeseinheitlichen Empfehlungen zum Gewaltschutz wurde ein Orientierungsrahmen vorgelegt. Sie gelten für stationäre und ambulante Pflege gleichermaßen. Sie dienen als Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes, lassen aber den Pflegeeinrichtungen Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung.

Die Empfehlungen werden durch eine Anlage ergänzt, die zahlreiche Literaturhinweise mit Praxisbeispielen sowie ordnungsrechtlichen Vorgaben enthält.

Ziel

Das zentrale Ziel lautet: Pflegeeinrichtungen zur Selbstreflexion anzuregen. Dadurch kann der Umgang mit Gewalt verbessert und ihrer Entstehung gezielt vorgebeugt werden. (bam)

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