Stationäre Pflege
Empfehlungen zur Prävention von Gewalt in der Pflege
Pflegeeinrichtungen tragen Verantwortung für ein sicheres Umfeld – für Pflegebedürftige ebenso wie für Mitarbeitende. Die Prävention von Gewalt umfasst sowohl die frühzeitige Vorbeugung von Gefährdungen als auch den systematischen Aufbau von Strukturen, die Gewalt verhindern und Betroffene schützen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und dem ehemaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Qualitätsausschuss Pflege bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Diensten entwickelt. Sie dienen als Informations- und Nachschlagwerk und sollen die Einrichtungen bei der Umsetzung von Gewaltschutz unterstützen.