Heilmittel

Blankoverordnung in der Ergotherapie: Zwischenbericht wirft Fragen auf

Juli 2026

Zwei Jahre nach Einführung der Blankoverordnung in der Ergotherapie liegt ein erster Zwischenbericht zur Umsetzung der neuen Versorgungsform vor. Ziel der Blankoverordnung ist es, Ergotherapierenden mehr Entscheidungsspielraum bei der Therapiegestaltung zu geben und so eine patientenindividuelle Versorgung zu ermöglichen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes zeigt sich aktuell ein differenziertes Bild.

Die Blankoverordnung in der Ergotherapie bringt mehr Flexibilität, führt aber gleichzeitig zu steigenden Ausgaben. Auf Grundlage des Zwischenberichts kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, ob diese neue Versorgungsform langfristig einen Mehrwert für die Versicherten bietet. Für den GKV-Spitzenverband steht daher im Mittelpunkt, die politischen und vertraglichen Möglichkeiten zu nutzen, um Versorgungsspielräume und wirtschaftliche Verantwortung künftig besser in Einklang zu bringen.

Mehr Spielraum – und neue Steuerungsfragen

Die Blankoverordnung ermöglicht es Ergotherapierenden, die Behandlung flexibler zu gestalten. Für die Versorgung wurde beim Umfang der Behandlungseinheiten oder der Dauer einzelner Termine bewusst ein weiter Rahmen gesetzt. Die vorliegenden Daten lassen erkennen, dass die eingeräumten Spielräume in der Versorgungspraxis bislang nicht ausgeschöpft werden. Dies führt aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes zu Fehlanreizen. Auffällig sind hier die sogenannten „Hochkostenfälle“: Ein kleiner Anteil der Blankoverordnungen (0,9 Prozent) verursacht hierbei einen überproportional hohen Anteil der Ausgaben (3,6 Prozent). In Einzelfällen beträgt der Abrechnungswert über 20.000 Euro.

Zwei Personen spielen ein Brettspiel. Eine Person ist eine ältere Frau. Man sieht ihre Hand, wie sie einen Spielstein bewegt.

Deutlicher Ausgabenanstieg

Die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Heilmittel sind zuletzt spürbar gestiegen. Besonders stark wuchs der Bereich der Ergotherapie. Im Jahr 2025 lagen die Ausgaben bei rund 2,55 Milliarden Euro (+ 20,3 Prozent). Ein erheblicher Teil dieses Anstiegs entfällt auf die Blankoverordnung. Neben Preissteigerungen tragen vor allem zusätzliche Leistungen wie die „versorgungsbezogene Pauschale“ sowie eine höhere Behandlungsintensität zu dieser Entwicklung bei.

Kein belegbarer Mehrwert für die Versorgung

Hinsichtlich möglicher Verbesserungen der Behandlungsergebnisse ergibt sich auf Grundlage der bislang vorliegenden Daten kein belastbarer Hinweis auf einen Vorteil gegenüber der „klassischen“ Versorgung nach § 125 Abs. 1 SGB V. Damit steht die zentrale Annahme des Modells - mehr therapeutische Freiheit führt zu besseren Ergebnissen – bislang unbestätigt im Raum.

Anpassungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes

Vor diesem Hintergrund sieht der GKV-Spitzenverband vor einer möglichen Ausweitung der Blankoverordnung auf weitere Indikationsbereiche Handlungsbedarf. In erster Linie müssen die Ergotherapierenden eine stärkere wirtschaftliche Verantwortung übernehmen als bisher und die Krankenkassen benötigen mehr Möglichkeiten zur Prüfung auffälliger Einzelfälle. (hjw)

Den Zwischenbericht sowie die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.

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