Qualitätssicherung

Neue Mindestmenge bei Magenkrebs-OPs

Juli 2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes vor Kurzem eine neue Mindestmenge von 20 Eingriffen jährlich pro Krankenhausstandort für die Operation von Magenkrebs beschlossen. Damit wird künftig sichergestellt, dass nur Kliniken mit der erforderlichen Expertise und Erfahrung diesen komplexen und anspruchsvollen Eingriff durchführen.

Das Magenkarzinom ist mit ca. 15.000 jährlichen Neuerkrankungen eine vergleichsweise häufige Krebserkrankung, die aufgrund unspezifischer Beschwerden leider oft erst spät erkannt wird. Die Fünfjahresüberlebensrate liegt deshalb bei unter 40 Prozent.

Hohe fachliche Anforderungen in einem interdisziplinären Team

Die Durchführung von komplexen Eingriffen am Magen stellt hohe fachliche Anforderungen sowohl an den Operateur als auch an das gesamte Team. Das Ineinandergreifen von Chirurgie, interventioneller Radiologie, Gastroenterologie mit Schwerpunkt Endoskopie, Strahlentherapie, Onkologie, Intensivmedizin und Anästhesie ist für das Behandlungsergebnis von zentraler Bedeutung. Die aktuelle S3-Leitlinie zur Therapie des Magenkarzinoms empfiehlt auf Grundlage von Studien die Durchführung der Magenkarzinomchirurgie in Einrichtungen mit hoher Fallzahl und erfahrenem chirurgischen Fachpersonal.

Derzeit ausgeprägte Gelegenheitsversorgung in Deutschland

Trotz klarer Evidenzlage für den Zusammenhang von Fallzahl und dem Überleben nach einer Operation bei Magenkarzinom besteht in Deutschland eine ausgeprägte Gelegenheitsversorgung: Der Eingriff wird an über 700 Krankenhäusern durchgeführt, wobei ca. 500 Krankenhäuser weniger als 10 Operationen pro Jahr durchführen. Der Median der Fallzahl bei 705 operierenden Krankenhäusern liegt bei vier. Mangelnde operative Erfahrung, nicht eingeübte Abläufe und ein defizitäres Komplikationsmanagement führen zu vermeidbaren Todesfällen, das zeigen wissenschaftliche Studien. Die im Rahmen des Beratungsverfahrens im G-BA ermittelte wissenschaftliche Evidenz belegt beispielsweise, dass die Wahrscheinlichkeit in einem Krankenhaus zu versterben um 38 Prozent geringer ist, wenn vom Krankenhaus mehr als 20 Eingriffe im Jahr durchgeführt werden.

Drei Ärzte und Pflegekräfte während einer Operation in einem Krankenhaus

Neue Vorgaben ermöglichen bessere Behandlung und höhere Überlebenschance

Mit der vom G-BA jetzt festgelegten Mindestmenge werden nach Berechnungen auf Basis von bestehenden Versorgungsdaten voraussichtlich 585 Krankenhausstandorte zukünftig von der Versorgung ausgeschlossen. Es werden dann ungefähr 120 Krankenhausstandorte in ganz Deutschland die operative Versorgung sicherstellen. Die Fahrzeiten zum nächstgelegenen Krankenhausstandort werden sich im Durchschnitt um 10 Minuten im Vergleich zur Ist-Situation verlängern. Eine etwas längere Anfahrt bei planbaren Eingriffen wie diesen ermöglicht bessere Behandlungsergebnisse und eine höhere Überlebenschance für die Betroffenen.

Die Vorgaben des G-BA gelten für ganz Deutschland und sorgen dafür, dass die Versorgung überall nach gleichen Qualitätsstandards erfolgt. Die sehr hohe Zahl an Kliniken, die diese Eingriffe bisher nur sehr selten durchgeführt haben, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, bei komplexen und schwierigen Operationen im Sinne der Patientensicherheit solche Eingriffe nur noch in erfahrenen Zentren zu zulassen. Das ist eine wichtige Aufgabe, um eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Versorgung sicher zu stellen. (hos/rat/pfo)

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