Patientenversorgung

Autorenbeitrag von Dr. Alice Doumit und Dennis Giller

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

Vom Reformkonzept zum stationären Leistungskatalog

Juli 2026

Im Sommer 2023 haben sich Bund und Länder auf Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf Eckpunkte für eine umfassende Krankenhausreform verständigt. Obwohl der ursprüngliche Reformvorschlag zur Einteilung der Krankenhäuser in verschiedene Versorgungslevel aufgegeben wurde, ist das Konzept der Level-1i-Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) weiterverfolgt und zwischenzeitlich durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen worden.

Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen süV die wohnortnahe stationäre Krankenhausbehandlung stärker mit der ambulanten und pflegerischen Versorgung verbinden, um eine integrierte Versorgung weiter zu fördern. Organisatorisch handelt es sich bei süV weder um eine neue Versorgungsform noch um einen neuen Einrichtungstyp, sondern um Krankenhäuser, die regulär im Krankenhausplan eines Landes ausgewiesen werden, jedoch einen regional angepassten Versorgungsauftrag erhalten. Neben ausgewählten stationären Leistungen können süV beispielsweise auch zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden oder bestimmte Pflegeleistungen nach SGB V und SGB XI erbringen. Das stationäre Leistungsangebot wurde jedoch vom Gesetzgeber lediglich vage beschrieben und sollte in einer bis zum Ende des Jahres 2025 zu schließenden Vereinbarung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband festgelegt werden. Der Fokus sollte dabei mindestens auf Leistungen der Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Geriatrie“ liegen, da diese beiden Bereiche die wesentlichen Leistungen der Allgemeinmedizin umfassen. Zudem forderte das Gesetz, neben dem stationären Leistungskatalog auch weitere stationäre Leistungen, telemedizinische Leistungen sowie Anforderungen an die Qualität, Patientensicherheit und Dokumentation zu vereinbaren.

Da süV vorrangig aus bereits bestehenden, in ihrer aktuellen Ausgestaltung jedoch nicht mehr bedarfsnotwendigen Krankenhäusern hervorgehen sollen, wurde das Konzept der süV von Beginn an unterschiedlich interpretiert. Auch bis zum Inkrafttreten des KHVVG blieb die zentrale Frage offen, welche Funktion süV in der Gesundheitsversorgung übernehmen sollen: Handelt es sich um Einrichtungen, für die keine Perspektive mehr in der umfassenden stationären Versorgung gesehen wird und bei denen stattdessen primär eine ambulante Weiternutzung im Vordergrund steht? Oder liegt ihr Schwerpunkt vielmehr auf der flächendeckenden Sicherstellung einer integrierten, wohnortnahen Gesundheitsversorgung?

In diesem politischen Spannungsfeld – zwischen dem Abbau stationärer Überkapazitäten und der Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung – galt es, ein geeignetes Konzept zur Ausgestaltung des stationären Leistungsangebots zu entwickeln.

Da belastbare Vorarbeiten zur Ableitung eines möglichen Leistungsangebots fehlten, kam der datenbasierten Analyse eine zentrale Rolle zu. Sie wurde vom GKV-Spitzenverband herangezogen, um das relevante stationäre Leistungsangebot potenzieller süV-Standorte zu identifizieren sowie deren Rolle im Versorgungssystem zu analysieren.

Analysen zur Identifikation potenzieller süV-Standorte

In einem ersten Schritt wurden zur Identifizierung der potenziellen süV alle Krankenhausstandorte systematisch daraufhin untersucht, welchen Beitrag sie zur Gesundheitsversorgung leisten und in welchem Umfang sie für eine Transformation in eine süV geeignet sind. Hierfür wurden Krankenhausstandorte nach der „Hierarchie“ ihrer Versorgungsfunktionen sortiert und einem strukturierten Bewertungsprozess unterzogen. Als Datenbasis wurden die anonymisierten Daten aller voll- und teilstationären Fälle nach § 21 Absatz 1 KHEntgG (21er Daten) verwendet und insgesamt 1.680 Krankenhausstandorte in die Analysen einbezogen.

Im Ergebnis konnten bundesweit ca. 460 potenzielle süV-Standorte identifiziert werden. Bei diesen Standorten handelt es sich überwiegend um kleinere Krankenhäuser mit einem begrenzten und häufig wenig spezialisierten Leistungsspektrum: Von insgesamt gut 17 Millionen Krankenhausfällen im Jahr 2023 konnten den potenziellen süV insgesamt knapp zwei Millionen Fälle zugeordnet werden; der Hauptanteil bezieht sich dabei auf die Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“. Zu den größenmäßig nachfolgenden Leistungsgruppen zählen „Geriatrie“, „Interventionelle Kardiologie“ und „Urologie“.

Eine weitere Differenzierung nach den Vorgaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zum siedlungsstrukturellen Regionstyp ermöglichte die Zuordnung von knapp der Hälfte der potenziellen süV-Standorte zur städtischen Region. Weitere ca. 27 % der süV-Standorte liegen in Regionen mit Verstädterungsansatz und weitere ca. 23 % der süV-Standorte in ländlichen Regionen (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Verteilung von potenziellen süV-Standorten nach Regionstyp.
Kreisdiagramm.
49,4 Prozent der potenziellen Standorte finden sich in städtischen Regionen, 27,6 Prozent in Regionen mit Verstädterungsansätzen und 23,1 Prozent in ländlichen Regionen.

Die deskriptive Analyse nach Standorten, Leistungsgruppen, Fallzahlen, Bundesländern, Trägerschaften und Regionstypen lässt konsistente Muster in den Strukturen potenzieller süV-Standorte erkennen. Demnach handelt es sich vielfach um kleinere Krankenhäuser mit bis zu 5.000 Fällen pro Jahr, einer begrenzten Anzahl an Leistungsgruppen und einem auf die Grundversorgung ausgerichteten Leistungsspektrum. Diese Einrichtungen befinden sich zudem häufiger in frei-gemeinnütziger oder privater Trägerschaft und liegen überwiegend in städtisch geprägten Regionen.

Versorgungsrelevanz und Einordnung der Standorte

Die ersten Auswertungsergebnisse zeigten, dass grundsätzlich ausreichend geeignete Standorte vorhanden sind, ihre Eignung für eine Weiterentwicklung zur süV jedoch maßgeblich vom regionalen Versorgungskontext abhängt und die Transformation daher einer gezielten Steuerung bedarf. Zwar wiesen die Auswertungen auf eine große Anzahl potenzieller süV-Standorte hin, für die Bewertung ihrer tatsächlichen Relevanz sind jedoch über die strukturelle Charakteristik hinausgehende Kriterien erforderlich. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht aufgrund der hohen Versorgungsdichte oftmals nur ein begrenzter zusätzlicher Bedarf, während einzelne Standorte im ländlichen Raum trotz geringerer Fallzahlen eine zentrale Rolle für die medizinische Grundversorgung übernehmen können. Vor diesem Hintergrund wurde ein konzeptioneller Ansatz zur systematischen Erfassung der „Versorgungsrelevanz“ entwickelt. Im Kern zielt dieser darauf ab zu bestimmen, inwieweit ein Standort durch andere Krankenhäuser ersetzt werden kann oder eine eigenständige, schwer substituierbare Versorgungsfunktion übernimmt. Hierzu wurden Fallzahlen, Leistungsspektren sowie Erreichbarkeiten berücksichtigt und in Beziehung zu den bestehenden Versorgungsstrukturen gesetzt. Ziel war es, diejenigen Standorte zu identifizieren, die auch bei einer Reduktion des stationären Leistungsangebots weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung leisten können.

Abbildung 2: Singularitätsmodell für potenzielle süV-Standorte.
Deutschland-Karte mit Kreisen unterschiedlicher Größe.
Sichtbar ist, dass sich die Standorte an der Bevölkerungsdichte orientieren.

Das sogenannte Singularitätsmodell beschreibt einen Teil dieser weiterführenden Analysen (vgl. Abbildung 2). Im Rahmen der Modellierung wurde die Notwendigkeit eines potenziellen süV-Standortes ausschließlich nach dem Kriterium „Erreichbarkeit“ bewertet. Im gewählten Beispiel geschah das anhand der sicherstellungsrelevanten Leistungsgruppe „Allgemeine Innere Medizin“. Die Kreisgröße der ca. 460 potenziellen süV-Standorte spiegelt in dieser Betrachtungsweise die Relevanz eines einzelnen Standortes nach dem Erreichbarkeitsprinzip wider. Analog ist diese Vorgehensweise auch auf andere Leistungsgruppen übertragbar.

Im Ergebnis zeigt sich, dass zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ein Großteil der Standorte keine eigenständige Versorgungsbedeutung hat, da nahegelegene Krankenhäuser den Bedarf bereits abdecken; nur in einzelnen Randregionen besteht eine höhere Relevanz. In Baden-Württemberg hingegen sind viele Standorte trotz geringer Versorgungsbedeutung für die Erreichbarkeit wichtiger. Möglicherweise hängt die unterschiedliche Einschätzung zwischen Relevanz nach Versorgungs- und Erreichbarkeitsaspekten damit zusammen, dass Baden-Württemberg eine geringere Krankenhausdichte im Verhältnis zur Bevölkerung aufweist.

Das stationäre Leistungsspektrum potenzieller süV-Standorte

Ergänzend zur Analyse der potenziellen süV-Standorte und deren Versorgungsrelevanz für die Bevölkerung wurde auch das konkrete stationäre Leistungsspektrum dieser potenziellen süV analysiert. Mit dem Ziel, ein besseres Verständnis darüber zu gewinnen, welche medizinischen Leistungen an den identifizierten Standorten erbracht werden und wo die medizinischen Schwerpunkte liegen, wurde eine Treemap erstellt (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3: Verteilung von Leistungsgruppen potenzieller süV-Standorte.
Treemap-Diagramm.
Deutlich wird, dass Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie mehr als 50 Prozent der Leistungsgruppen ausmachen. Mit weitem Abstand folgen Geriatrie, Kardiologie und Urologie sowie etliche weitere Leistungsgruppen.

Die Datenvisualisierung und Auswertung zeigen deutlich, dass das Leistungsspektrum der potenziellen süV-Standorte klar auf die Grundversorgung ausgerichtet ist. Den größten Anteil nehmen dabei Leistungen der „Allgemeinen Inneren Medizin“ ein, gefolgt von der „Allgemeinen Chirurgie“. Darüber hinaus sind unter anderem Leistungen aus den Bereichen „Geriatrie“, „Urologie“, „Orthopädie“ (zum Beispiel „Endoprothetik Hüfte“) sowie weitere typische Leistungen der wohnortnahen Basisversorgung vertreten. Hochspezialisierte oder komplexe Leistungen sind hingegen nur in geringem Umfang vertreten. Insgesamt ergibt sich damit ein konsistentes Bild: Die identifizierten potenziellen süV-Standorte konzentrieren sich überwiegend auf ein überschaubares stationäres Leistungsspektrum, das für die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung relevant ist.

Zentrale Erkenntnisse

Die Ergebnisse der Leistungsanalyse ergänzen die Betrachtung der Versorgungsrelevanz um eine inhaltliche Dimension und zeigen, dass die Einrichtungen bereits heute in weiten Teilen Leistungen erbringen, die für eine sektorenübergreifende Versorgung geeignet sind. Zugleich liefern die Analysen eine belastbare Grundlage für die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der süV, indem sie nahelegen, sich auf klar definierte, grundversorgungsnahe Leistungsbereiche zu konzentrieren und hochspezialisierte Leistungen weiterhin in entsprechenden Zentren zu bündeln.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde die Anzahl der potenziellen süV-Standorte auf rund 350 konsolidiert und ein konzeptioneller Ansatz zur systematischen Ausgestaltung des stationären Leistungsspektrums entwickelt. Kernelemente sind eine Fokussierung auf die „Allgemeine Innere Medizin“ und die „Geriatrie“, der Ausschluss strukturell aufwendiger Leistungsbereiche sowie ein modularer Ansatz zur bedarfsgerechten Ergänzung standortspezifischer Leistungen. Die empirischen Analysen und das darauf aufbauende Konzept bildeten damit die fachliche Grundlage für die Verhandlungen zur Leistungskatalogvereinbarung nach § 115g Absatz 3 SGB V und dienten dem GKV-Spitzenverband als zentraler Referenzrahmen für die Verhandlungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Konkrete Ausgestaltung des stationären Leistungskatalogs der süV

Mit der Vereinbarung nach § 115g Absatz 3 SGB V vom 2. März 2026 haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung erstmals einen verbindlichen Rahmen für das stationäre Leistungsangebot der süV festgelegt (süV-Leistungskatalog-Vereinbarung).

Kern der Vereinbarung ist ein klar strukturierter und bewusst eingegrenzter Leistungskatalog, der die zulässigen stationären Leistungen abschließend definiert und systematisch nach Leistungsbereichen ordnet. Im Mittelpunkt stehen dabei die als Mindestleistungen festgelegten Leistungen der „Allgemeinen Inneren Medizin“ und der „Geriatrie“, die als zentrale Bereiche der wohnortnahen Grundversorgung festgelegt sind (Mindest-Leistungskatalog). Diese werden durch weitere, eng abgegrenzte Leistungsbereiche ergänzt, soweit sie typischerweise im Kontext der Grundversorgung erbracht werden können (Kann-Leistungskatalog). Bei der Leistungserbringung kann sich die süV zudem teleradiologisch oder telekonsiliarisch unterstützen lassen.

Gleichzeitig enthält die Vereinbarung auch eine klare Negativabgrenzung: Stationäre Leistungen mit hohen strukturellen Anforderungen, insbesondere intensivmedizinische Behandlungen, komplexe operative Eingriffe sowie Leistungen der umfassenden Notfallversorgung, sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungskatalogs.

Die Festlegung der Leistungen erfolgt operationalisiert über Leistungsgruppen und konkrete Anlagen. Diese bestimmen verbindlich, welche Leistungen zulässig sind und schaffen damit eine unmittelbar anwendbare Grundlage für Planung und Vergütung.

Über den stationären Mindest- und Kann-Leistungskatalog hinaus eröffnet die Vereinbarung zudem gezielt Schnittstellen zu ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgungsformen. Insbesondere die Einbindung von AOP-Leistungen und Hybrid-DRG-Leistungen eröffnet Möglichkeiten, Behandlungen flexibler und sektorenübergreifend zu erbringen.

Ergänzend enthält die Vereinbarung verbindliche Vorgaben zur Qualitätssicherung und Dokumentation der erbrachten Leistungen. Ziel ist es, ein einheitliches und überprüfbares Qualitätsniveau sicherzustellen. Hierzu werden Anforderungen an eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation formuliert, die eine transparente Abbildung der Leistungserbringung ermöglichen. Zugleich wird ein Prüfsystem angelegt, mit dem die Einhaltung der Leistungskataloge sowie der qualitativen Vorgaben überprüft werden kann.

Ausblick: Weitere Ausgestaltung der süV

Die vorangegangenen Datenanalysen haben gezeigt, dass bereits heute ausreichend geeignete Standorte für süV vorhanden sind, ihre Versorgungsrelevanz jedoch maßgeblich vom regionalen Kontext abhängt und ihr Leistungsspektrum überwiegend auf die Grundversorgung ausgerichtet ist. Mit der Vereinbarung zum stationären Leistungskatalog der süV wurde hierfür ein verbindlicher struktureller Rahmen geschaffen.

In der Gesamtschau entsteht damit ein konsistentes, zugleich regional differenziert ausgestaltbares Versorgungsmodell: ein klar fokussiertes stationäres Kernangebot, ergänzt um erweiterte sektorenübergreifende Behandlungsmöglichkeiten, die eine bedarfsgerechte Anpassung an unterschiedliche regionale Versorgungssituationen ermöglichen.

Damit verschiebt sich die Rolle dieser Einrichtungen im Versorgungssystem grundlegend: weg vom klassischen Krankenhaus hin zu einer sektorenübergreifend ausgerichteten Versorgungsstruktur, die Behandlungspfade koordiniert und Versorgungslücken gezielt adressiert. Die süV ist dabei nicht als bloß verkleinertes Krankenhaus zu verstehen, sondern als in ihrer Funktion neu ausgerichtetes Krankenhaus mit klarem Auftrag und definiertem Leistungsprofil.

Entscheidend wird nun sein, ob es gelingt, diese strukturelle Neuausrichtung auch in der Versorgungspraxis umzusetzen. Die weitere Entwicklung der süV wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit sie als integrative Knotenpunkte der regionalen Versorgung etabliert und ihre Ausgestaltung konsequent am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet werden.

Abbildung 4: Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.
Schematische Darstellung einer süV mit Anbindung an unterschiedliche Einrichtungen, z. B. ambulantes OP-Zentrum, ambulante Reha, Hausarzt- und Facharztpraxen, Physiotherapie und viele mehr

Abbildung 4 veranschaulicht diese Zielperspektive: süV halten ein klar abgegrenztes stationäres Leistungsangebot, insbesondere in der „Inneren Medizin“ und in pflegerisch geprägten Bereichen vor, ohne über Notfall- oder intensivmedizinische Strukturen zu verfügen. Gleichzeitig sind sie mit ambulanten, rehabilitativen und pflegerischen Angeboten verknüpft und ermöglichen so eine koordinierte, sektorenübergreifende Versorgung. Damit werden Leistungen verschiedener Versorgungsbereiche strukturiert zusammengeführt und die Grundlagen für eine Umsetzung in der Versorgungspraxis geschaffen. Erste süV werden voraussichtlich ab 2027 in der Versorgung etabliert.

Über die Autorin und den Autoren

Dr. Alice Doumit

Dr. Alice Doumit, Autorin des Artikels

Dr. Alice Doumit ist Fachreferentin im Referat Versorgungsstrukturen in der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband. Inhaltlich beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit der Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen, darunter sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gemäß § 115g SGB V, Hybrid-DRG, ambulante Operationen (AOP) sowie weitere Schnittstellenthemen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Dennis Giller

Dennis Giller, Autor des Artikels

Dennis Giller ist Fachreferent im Referat Versorgungsstrukturen in der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband. Zu seinen inhaltlichen Schwerpunkten zählen ambulant-stationäre Themen, u. a. sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V sowie die Notfall- und Rettungsdienstversorgung.

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