Gesetzentwurf beschlossen

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals

September 2018

Das Bundeskabinett hat am 1. August den Gesetzentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die von der Großen Koalition verabredeten Eckpunkte des Sofortprogramms zur Kranken- und Altenpflege umgesetzt werden. Der GKV-Spitzenverband befürwortet die angestrebte Zielsetzung, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte in der Alten- wie Krankenhauspflege zu erreichen, um die Versorgungsqualität der Pflege zu erhöhen. Mit den konkreten Vorschlägen zur Umsetzung hatte sich der GKV-Spitzenverband bereits bei Vorlage des Referentenentwurfs zum Teil kritisch auseinandergesetzt und konstruktive Alternativen skizziert.

Zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs sind die Schaffung zusätzlicher Pflegestellen sowie die bessere Finanzierung der Pflege, inklusive der Vergütungen der Beschäftigten in der Pflege. Für den Bereich der Altenpflege sollen durch das Gesetz 13.000 neue Pflegepersonalstellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Hierfür sollen die Krankenkassen (anstelle der Pflegekassen) jährlich 640 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

GKV gegen Querfinanzierung

Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Schaffung zusätzlicher Pflegepersonalstellen als guten ersten Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität in der Altenpflege. Die Querfinanzierung des zusätzlichen Pflegepersonals aus Mitteln der GKV wird allerdings abgelehnt. Sollte der Gesetzgeber hieran festhalten, fordert der GKV-Spitzenverband eine Beteiligung des privaten Versicherungssystems entsprechend seines Marktanteils. Zur Vermeidung zweckfremder Mittelverwendung sollten zudem die in einem Kalenderjahr nicht abgerufenen Beträge den Abgeltungsbetrag des Folgejahres mindern. Das vorgesehene Verteilungsverfahren ist darüber hinaus für die beteiligten Akteure sehr komplex und verwaltungsaufwändig konstruiert. Der GKV-Spitzenverband schlägt alternativ die Vorgabe eines Personalschlüssels vor, durch den die zusätzlichen Stellen gleichmäßig und gerecht verteilt werden können.

Mehrere Menschen nehmen an einer Pflege-Besprechung teil

Kritik an krankenhausindividueller Pflege-Vergütung

Für den Bereich der Pflege im Krankenhaus soll die bisherige Vergütung der Pflegepersonalkosten über die Fallpauschalen durch eine neue krankenhausindividuelle Vergütung abgelöst werden. Die Krankenhausvergütung soll folglich auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Letztere soll auf dem Prinzip der Selbstkostendeckung basieren. Zwar wird mit dieser Trennung erreicht, dass künftig alle für die Pflegeaufwendungen erlösten Vergütungen auch zweckgebunden für die Pflege verwendet werden. Allerdings wiegen die mit der Selbstkostendeckung verbundenen Fehlanreize schwer. Es ist gesundheitspolitisch ein Irrweg, sämtliche Pflegeausgaben rundweg als „wirtschaftlich“ zu betrachten. Dies kann allzu leicht dazu führen, dass Pflegekräfte zweckfremd, z. B. für die Raumpflege oder die Essensausgabe, eingesetzt würden. Seitens des GKV-Spitzenverbandes wird daher die Ausgliederung aus dem DRG-System kritisch gesehen. Die mit der Selbstkostendeckung verbundenen Fehlanreize sollten bei der Ausgestaltung der künftigen Pflegefinanzierung weitestgehend ausgeschlossen werden. Zudem sollte bereits im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens die Thematik der Pflegepersonaluntergrenzen und die beabsichtigte Ausdehnung der Untergrenzen auf alle bettenführenden Stationen erfolgen und nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Für den Fall einer Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen sollten Maßnahmen greifen, die eine Anpassung der Patientenströme an die vorhandenen Personalkapazitäten sicherstellen, etwa indem – möglichst prospektiv – geringere Leistungsmengen mit dem Krankenhaus vereinbart werden. Damit könnte das Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten unmittelbar verbessert werden.

Weiterer Ablaufplan

Als Entwurf der Bundesregierung wurde der Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet und wurde dort am 21. September 2018 im ersten Durchgang beraten. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag wird voraussichtlich in der letzten Septemberwoche erfolgen. Mit Ausnahme einiger spezieller Neuregelungen soll das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden