Erreicht werden soll dies über zahlreiche Anreize für Ärztinnen und Ärzte. So soll ein Zuschlag in Höhe von mindestens 25 Prozent für einen erstmaligen oder erneuten Patientenkontakt nach mehr als vier Jahren gezahlt werden. Für eine offene Sprechstunde soll es einen Zuschlag von mindestens 15 Prozent geben, für die erfolgreiche Vermittlung eines Behandlungstermins durch eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt mindestens fünf Euro. Ob die Höhervergütung von Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte schon heute erbringen, aber tatsächlich zu mehr Behandlungszeit für GKV-Versicherte führen wird, erscheint fraglich. Aus GKV-Sicht sollte mehr Geld nur für ein Mehr an Leistungen bezahlt werden.
Kodierrichtlinien und psychotherapeutische Versorgung
Grundsätzlich positiv bewertet der GKV-Spitzenverband hingegen die Verpflichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), verbindliche Regelungen für die Abrechnung und Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen zu erstellen. Der GKV-Spitzenverband hatte sich wiederholt für eine verpflichtende Einführung von Kodierrichtlinien ausgesprochen. Ferner soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung beschließen. Dabei sind auch Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu definieren. Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung nach einer Terminvermittlung soll zukünftig zwei Wochen nicht überschreiten.