Was beinhalten die Vorschläge im Einzelnen?
In einem ersten Schritt sollen die Heilmittelpreise zum 1. April 2019 einmalig auf den bundesweit höchsten Preis angehoben werden. Dabei sind die Preise einzubeziehen, die für zukünftige Zeiträume, bspw. aufgrund von bis 2020 geltenden Dreijahresverträgen, vereinbart wurden. Die für die Zukunft vereinbarten Preise werden insoweit mit einem Schlag auf den 1. April 2019 vorgezogen. Danach sollen die Heilmittelvergütungen zentral auf Bundesebene durch den GKV-Spitzenverband und den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) verhandelt werden. Die Entwicklung der Grundlohnsumme, die bisher der gesetzliche Maßstab für die Veränderung der Vergütungshöhe war, soll dabei keine Rolle mehr spielen (Eckpunkte 1 bis 3).
Beabsichtigt ist auch, Zulassungswesen für Heilmittelpraxen komplett abzuschaffen und auf ein Vertragsmodell umzustellen. (Eckpunkt 4).
Um Vorschläge für bürokratische Erleichterungen des Arbeitsalltages der Therapeutinnen und Therapeuten zu erarbeiten, will das BMG zeitnah einen Dialogprozess mit den maßgeblichen Akteuren der Heilmittelversorgung anstoßen. Als kurzfristige Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft werden (Eckpunkt 5).
Die Versorgungsverantwortung der Heilmitteltherapeutinnen und -therapeuten soll für bestimmte Indikationen regelhaft erhöht werden. Dies soll geschehen, indem ihnen nach ärztlicher Indikationsstellung für eine Heilmitteltherapie eine größere Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl, Frequenz und Dauer der Heilmitteltherapie auf Grundlage einer sogenannten Blanko-Verordnung eingeräumt wird (Eckpunkt 6).
Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, sinnvolle Innovationen in Form von digitalen Anwendungen, die die Heilmitteltherapie unterstützen, ergänzen oder ersetzen können, zu bewerten, damit diese Eingang in die Versorgung finden (Eckpunkt 7).
Vorschläge für eine attraktivere Ausbildung in den Heilmittelberufen sollen bis Ende 2019 vorgelegt werden. Erste Überlegungen des Eckpunktepapiers gehen dahin, das Schulgeld für die Fachschulausbildungen abzuschaffen und kompetenzorientierte Aufgabenprofile sowie bedarfs- und praxisorientierte Strukturen für die Ausbildungen zu entwickeln. In der Physiotherapie sollen die Zertifikatspositionen möglichst in die Ausbildungsinhalte integriert werden (Eckpunkt 8).