GKV Live

Termine für alle – die Wirkmöglichkeiten des TSVG

März 2019

Wie kann der Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung für Versicherte verbessert werden? Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht zur Lösung dieser Frage eine Vielzahl neuer Steuerungsinstrumente vor. Ob und inwieweit diese geeignet sind, tatsächlich für schnellere Termine und kürzere Wartezeiten zu sorgen, darüber bestehen unter Gesundheitsexperten sehr unterschiedliche Meinungen. Stoff genug also für die Diskussion bei der GKV Live-Veranstaltung am 31. Januar 2019 zum Thema TSVG.

Dort diskutierte der stellv. Vorstandvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg mit Alexander Krauß (Berichterstatter für ärztliche Versorgung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Sabine Dittmar (gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion), Christine Aschenberg-Dugnus (gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion), Harald Weinberg (gesundheitspolitischer Sprecher der Faktion DIE LINKE im Bundestag) und Maria Klein-Schmeink (gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Zuvor leitete Dr. Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung mit einem Impulsstatement in das komplexe Gesetzesvorhaben ein und beleuchtete das Thema aus Patientensicht.

Im Verlauf der Diskussion wurde dann insbesondere die Erhöhung der verpflichtenden Sprechstundenanzahl für Vertragsärztinnen und –ärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche thematisiert. Johann-Magnus v. Stackelberg betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit dieser Neuregelung, da rund ein Viertel der freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte in klassischen Arztpraxen momentan weniger als 25 wöchentliche Sprechstunden anbieten. Für die überwiegende Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte würde die Erhöhung der Mindestanzahl für Sprechstunden dagegen keine Mehrarbeit bedeuten. Hier sollte auf Vergütungsanreize gesetzt werden, die allerdings zielgerichtet sein müssten. So wie sie im TSVG gestaltet sind, schaffe der Gesetzgeber eher Anreize zur Generierung von mehr Behandlungsfällen, die bei einem unverändert starren Sprechzeitenangebot der Arztpraxen zu längeren Wartezeiten führen. Zudem sei zu befürchten, dass die Maßnahmen beitragssatzrelevante Ausgabensteigerungen verursachen, ohne dass sich die Versorgung der gesetzlich Versicherten verbessern wird.

Einblicke in die Diskussionsveranstaltung am 31. Januar 2019

Als konkrete Maßnahmen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes schlug er vor:

  • Um die Bereitschaft zur Annahme neuer Patientinnen und Patienten in bestimmten Fachrichtungen zu erhöhen, sollte der erste Kontakt mit einer Patientin oder einem Patienten finanziell gefördert werden. Um eine neue Patientin bzw. einen neuen Patienten handelt es sich nicht bei planbaren Leistungen, also z. B. bei ambulanten Operationen oder Früherkennungsleistungen.
  • Um die Wartezeiten spürbar zu reduzieren, sollten Ärztinnen und Ärzte ihr Sprechstundenangebot flexibilisieren. Für die Förderung von Abend- und Samstagssprechstunden soll der Bewertungsausschuss daher eine gesonderte Vergütung beschließen.
  • Derzeit ist es für Patientinnen und Patienten mit akuten Behandlungsanlässen oftmals problematisch, kurzfristig einen dringend notwendigen Facharzttermin zu erhalten – mit der Folge, dass oftmals Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufgesucht werden. Künftig sollten Hausärztinnen und -ärzte für diese Akutfälle einen kurzfristigen Termin in geeigneten fachärztlichen Praxen vermitteln. Um sowohl die Terminvermittlung durch Hausärztinnen und -ärzte als auch entsprechende Terminannahmen durch Fachärztinnen und -ärzte zu fördern, schafft der Bewertungsausschuss einen finanziellen Anreiz. (cwi)

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