Beratung für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld
Auch die Beratungseinsätze, welche Versicherte abrufen, die Pflegegeld beziehen, um die Sicherstellung ihrer häuslichen Versorgung darzulegen, erfahren eine hohe Zustimmung. Fast 80 % der so Beratenen geben an, infolge der Beratung mehr über Leistungsansprüche und über regionale Angebote zu wissen. Beachtliche 96,1 % erklären, neutral beraten worden zu sein.
Positive Entwicklung der Pflegeberatungsstrukturen
Der Bericht belegt darüber hinaus, dass sich die Pflegberatungsstrukturen insgesamt auf einem guten Weg weiterentwickelt haben. Über alle Bundesländer hinweg besteht das einheitliche Angebot einer Pflegeberatung seitens der Pflegekassen. Das Angebot einer Pflegeberatung in Pflegestützpunkten nach § 7c SGB XI haben 14 von 16 Bundesländer umgesetzt, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise. Zudem bestehen vor Ort, abhängig vom Engagement der jeweiligen Kommune bzw. des Landkreises, weitere Pflegeberatungsangebote. Da das Angebot der Pflegekassen nach § 7a SGB XI bereits auf nationaler Ebene eine einheitliche Pflegeberatung vorhält, kann die regionale Vielfalt als Ergänzung und Bereicherung bewertet werden. Sie reflektiert die Verschiedenartigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Über die Wirksamkeit der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom Mai 2018 kann der Bericht noch keine Aussage treffen, da der Zeitpunkt der Datenerhebung zu kurz nach dem Inkrafttreten der Richtlinien lag.