Befragung

Pflegeberatung hat über 90 % Nutzer-Zufriedenheit

August 2020

Versicherte sind mit der Pflegeberatung ihrer Pflegekassen hoch zufrieden. So lautet das zentrale Ergebnis einer Untersuchung, die der GKV-Spitzenverband beauftragt hat, um Erkenntnisse über Strukturen und Qualität der Pflegeberatung zu erlangen.

Befragt wurden 2.486 Versicherte, die ihren ersten Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt hatten, 2.676 Versicherte, die bereits Pflegegeld als Leistung bezogen, sowie 299 Pflegebedürftige, die gerade eine Pflegeberatung erhalten hatten. Interviews mit Pflegeberaterinnen und –beratern, Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen und weiteren in der Pflegeberatung tätigen Akteuren ergänzen die Untersuchung.

Pflegeberatung ist zugänglich und wirksam

Die gute Pflegeberatung zeigt sich etwa darin, dass ein persönlicher Beratungstermin bei Erstberatungen innerhalb weniger Tage ermöglicht wird und dass 86,2 % dieser Beratungen in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen stattfinden. Über 90 % der befragten Nutzerinnen und Nutzer sind mit der erhaltenen Pflegeberatung, deren Zugänglichkeit und Wirksamkeit zufrieden. 95,9 % der befragten Versicherten bewerten die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse als unabhängig und neutral.

Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegeberatung

Vertrauensvolle Beratungsbeziehung

Die hohe Zufriedenheit geht mit einer guten Vertrauensbeziehung einher. Knapp 80 % der direkt nach ihrer Pflegeberatung befragten Nutzerinnen und Nutzer gaben an, immer mit derselben Pflegeberaterin bzw. demselben Pflegeberater Kontakt gehabt sowie weitere Kontaktabsprachen getroffen zu haben. 95,6 % der Nutzerinnen und Nutzer konnten der Beratung gut folgen, 97,3 % waren der Meinung, dass ausreichend Zeit zur Verfügung stand. Aus Sicht von 95,5 % der Befragten wurde auf persönliche Bedarfe und Wünsche ausreichend eingegangen.

Zufriedenheit der Befragten mit dem Zeitrahmen für die Pflegeberatung

Umfassende Informationen zur Beratung

Knapp zwei Drittel der Versicherten erhalten die Information ihrer Pflegekasse über das Angebot einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, sobald sie die Antragsunterlagen für Pflegeleistungen anfordern, ein weiteres Drittel erhält die Information noch vor der Pflegebegutachtung. Einzelne Kassen kooperieren mit größeren Arbeitgebern und informieren im Unternehmen über das Thema Pflege und Pflegeberatung, weil sie Versicherte präventiv informieren wollen.

Trotz der umfassenden Information über das Angebot nehmen nicht alle Versicherten eine Pflegeberatung in Anspruch. Unter den Erstantragstellenden ohne Pflegeberatung erklärten 41,4 %, sie hätten keinen Bedarf. 23,1 % hatten bereits eine andere Pflegeberatung erhalten. Insgesamt nur 9,1 % aller Befragten äußerten einen ungedeckten Beratungsbedarf und wussten nichts vom Angebot der Pflegeberatung.

Beratung für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld

Auch die Beratungseinsätze, welche Versicherte abrufen, die Pflegegeld beziehen, um die Sicherstellung ihrer häuslichen Versorgung darzulegen, erfahren eine hohe Zustimmung. Fast 80 % der so Beratenen geben an, infolge der Beratung mehr über Leistungsansprüche und über regionale Angebote zu wissen. Beachtliche 96,1 % erklären, neutral beraten worden zu sein.

Positive Entwicklung der Pflegeberatungsstrukturen

Der Bericht belegt darüber hinaus, dass sich die Pflegberatungsstrukturen insgesamt auf einem guten Weg weiterentwickelt haben. Über alle Bundesländer hinweg besteht das einheitliche Angebot einer Pflegeberatung seitens der Pflegekassen. Das Angebot einer Pflegeberatung in Pflegestützpunkten nach § 7c SGB XI haben 14 von 16 Bundesländer umgesetzt, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise. Zudem bestehen vor Ort, abhängig vom Engagement der jeweiligen Kommune bzw. des Landkreises, weitere Pflegeberatungsangebote. Da das Angebot der Pflegekassen nach § 7a SGB XI bereits auf nationaler Ebene eine einheitliche Pflegeberatung vorhält, kann die regionale Vielfalt als Ergänzung und Bereicherung bewertet werden. Sie reflektiert die Verschiedenartigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Über die Wirksamkeit der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom Mai 2018 kann der Bericht noch keine Aussage treffen, da der Zeitpunkt der Datenerhebung zu kurz nach dem Inkrafttreten der Richtlinien lag.

Weiterentwicklungspotenziale der Pflegeberatung

Der Bericht verweist zudem in die Zukunft und benennt Weiterentwicklungspotenziale der Pflegeberatung. Beratungsangebote für spezielle Zielgruppen wie etwa pflegebedürftige Kinder, Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund oder Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten vermehrt unterbreitet werden. Die Zusammenarbeit mit kommunalen Beratungsstellen und Ämtern sowie mit Ärztinnen und Ärzten kann noch verstärkt werden. Auch der Beitrag der Kommunen sollte ausgebaut werden, um nach § 7a SGB XI eine bessere Vernetzung der Pflegeberatung der Pflegekassen mit den lokalen Versorgungsstrukturen zu erreichen, die beispielsweise in den Rahmenverträgen der Pflegestützpunkte vorgesehen ist.

Weiterentwicklungspotenzial sieht der Evaluationsbericht zudem in einer engeren Verknüpfung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. So wäre mit Blick auf die Sicherstellung der Versorgung Pflegebedürftiger eine Informationsweitergabe über fehlende häusliche Pflege an die Pflegekasse und deren Beratung nach § 7a SGB XI sinnvoll, damit den betroffenen Personen gezielt das Angebot einer Pflegeberatung unterbreitet werden kann.

Insgesamt gute Pflegeberatung

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass die Pflegeberatung der Pflegekassen insgesamt einen hohen Zuspruch erfährt und eine erfreuliche Wirksamkeit zeigt. Er belegt die sehr hohe Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer mit dem bestehenden Angebot - und weist zugleich darauf hin, dass nicht alle Versicherten mit Pflegebedarf automatisch einen Beratungsbedarf haben. (che)

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