Serie: Qualität in der stationären Pflege

Ein neues Qualitätssystem in der stationären Langzeitpflege: Teil 5

August 2020

Das von Grund auf reformierte Qualitätssystem für den Bereich der stationären Langzeitpflege startete im Oktober 2019. Die Artikelserie zeigt auf, was sich nun hinsichtlich des internen Qualitätsmanagements von Pflegeeinrichtungen ändert, welche Anpassungen sich bei den Qualitätsprüfungen ergeben und wie sich diese Reformen auf die Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität der Pflegeeinrichtungen auswirken. Während es in den ersten Teilen um die Historie der Qualitätsprüfung in der stationären Pflege, um die Indikatoren der Qualitätsdarstellung, um die Umsetzung der Prüfungen sowie um die Qualitätsdarstellung ging, wird in diesem letzten Teil eine erste Einschätzung zur Eignung der neuen Verfahren vorgenommen.

Der Abschlussbericht des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld und dem aQua-Institut in Göttingen mit den Empfehlungen für das neue Qualitätssystem lag im September 2018 vor. Nur gut ein Jahr später begann die praktische Umsetzung der Empfehlungen durch die Pflegeeinrichten, die Pflegekassen und ihre Verbände und die Prüfinstitutionen. Die Zeit dazwischen war geprägt durch intensive Verhandlungen und Beschlussfassungen im Qualitätsausschuss Pflege sowie die Erarbeitung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien durch den GKV-Spitzenverband. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, der Pflegekassen und der Prüfdienste wurden kurzfristig zu den neuen Verfahren geschult und für das neu eingeführte Indikatorenverfahren wurde eine Datenauswertungsstelle errichtet. Dies ist alles in denkbar knapper Zeit gelungen, weil die Verhandlungen in der Selbstverwaltung erkennbar von großem Einigungswillen geprägt waren und weil geeignete wissenschaftliche Empfehlungen vorlagen.

Die grundsätzliche Neuausrichtung des Systems, bei denen nun die Versorgungsqualität im Fokus der Qualitätsbetrachtung steht, wird von allen Beteiligten begrüßt:

  • Den Einrichtungen steht mit dem Indikatorenverfahren eine geeignete Grundlage für eine Erweiterung oder Neuausrichtung des internen Qualitätsmanagements auf Grundlage von Kennzahlen zur Verfügung. Es ist zu hoffen, dass die Pflegeeinrichtungen die sich daraus ergebenden Chancen aufgreifen und die Indikatoren als geeignete Grundlage für einen systematischen (Neu-)Einstieg in das Qualitätsmanagement verstehen. Dies sollte sich auch in einer guten bzw. verbesserten Versorgungsqualität niederschlagen, wovon insbesondere die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen profitieren werden.
  • Den Prüfinstitutionen steht ein von Grund auf reformiertes Prüfsystem zur Verfügung, was nun nicht mehr aus buchstabengetreuen Checklisten-Prüfungen besteht, sondern ebenfalls die Versorgungsqualität in den Fokus der Qualitätsbetrachtung stellt. Zukünftig ist für die Qualitätsbeurteilung entscheidend, wie gut die Einrichtung auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen ist und wie gut es gelungen ist, die Pflegebedürftigen in ihrer Selbständigkeit zu unterstützen und vor gesundheitlichen Schädigungen zu bewahren.
  • Mit den Ergebnissen der unabhängigen Qualitätsprüfungen, welche die Kontrolle der Indikatorendaten umfasst, steht auch den Landesverbänden der Pflegekassen eine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Qualität zur Verfügung. Sie können auf dieser Grundlage die Veröffentlichung der Ergebnisse vornehmen (Qualitätsdarstellung) und den Pflegeeinrichtungen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auferlegen oder bei festgestellter Minderleistung Mittel von den Pflegeeinrichtungen zurückfordern.
beispielhafte Auszüge der Qualitätsdarstellung

Auszüge Qualitätsdarstellung (Wingenfeld 2018)

Bessere Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Information der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen über die Qualität der Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern. Im Gegensatz zur bisherigen Pflegetransparenz in Form von Noten für die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen stehen nun sehr viel mehr und besser als bisher nach Qualitätsunterschieden differenzierende Informationen aus unterschiedlichen Quellen zur Verfügung. Diese Informationen ermöglichen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen dezidierten Einblick in die Qualität der Leistungen.

Allerdings geht die Menge der Informationen (15 Indikatoren, 16 Qualitätsaspekte aus Qualitätsprüfungen, 52 Ausstattungsmerkmale) und ihre unterschiedlichen methodischen Grundlagen und Bewertungsregeln (s. Abb.) zu Lasten der Übersichtlichkeit. Verschiedene Such- und Filterfunktionen in der Onlinedarstellung unterstützen die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch darin, die individuell präferierten Informationen zu finden und vergleichend darzustellen. Somit bietet das neue System einen echten Mehrwert und ist durchaus positiv zu bewerten. (jsc)

Alle Teile der Serie auf einen Blick finden Sie hier.

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