Modellprogramm

Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematik-Infrastruktur

Juni 2020

Von den Möglichkeiten der digitalen Kommunikation kann auch die Pflege profitieren. Durch den Austausch versorgungsrelevanter Daten und Informationen zwischen den an der medizinischen und pflegerischen Versorgung beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens können Versorgungsprozesse künftig effizienter organisiert und die Versorgung insgesamt qualitativ verbessert werden. Voraussetzung dafür ist die Einbindung aller Beteiligten in eine gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur: die Telematikinfrastruktur (TI). Pflegeeinrichtungen können ab 2021 an einem Modellprogramm zur Erprobung teilnehmen.

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag startet der GKV-Spitzenverband ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI (gemäß § 125 SGB XI). Zwischen 2020 und 2024 soll der sektorenübergreifende Informationsaustausch aus der Perspektive der Pflege erprobt und evaluiert werden. Dabei werden verschiedene Komponenten der TI, wie z. B. die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM), implementiert und getestet sowie Grundlagen für bundesweite Vereinbarungen und Standards erarbeitet. Zugleich können aber auch weitere Anwendungen entwickelt und erprobt werden, die bislang nicht Bestandteil der TI sind, gleichwohl jedoch Innovationspotenzial für die Organisation von Versorgungsprozessen bergen, z. B. beim Entlassmanagement.

Ein älterer und ein jüngerer Mann im Pflegeheim arbeiten gemeinsam am Touchpad

Ausschreibungen für Erprobung und Evaluation in Vorbereitung

Gegenwärtig wird die Ausschreibung für die Teilnahme am Modellprogramm vorbereitet. Die Veröffentlichung ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Pflegeeinrichtungen haben dann die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine fachlich unterstützte und wissenschaftlich begleitete Erprobung der sektorenübergreifenden Kommunikation über die TI zu bewerben. Im Rahmen der Evaluation soll u. a. untersucht werden, wie sich die neue Form des sektorenübergreifenden Informationsaustauschs in bestehende Versorgungsprozesse integrieren lässt, inwiefern dabei den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung getragen wird und welche Auswirkungen dies auf die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen hat. Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Evaluation soll ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden. (jwi)

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