Serie: Qualität in der stationären Pflege

Ein neues Qualitätssystem in der stationären Langzeitpflege: Teil 4

Juni 2020

Das von Grund auf reformierte Qualitätssystem für den Bereich der stationären Langzeitpflege startete im Oktober 2019. Die Artikelserie zeigt auf, was sich nun hinsichtlich des internen Qualitätsmanagements von Pflegeeinrichtungen ändert, welche Anpassungen sich bei den Qualitätsprüfungen ergeben und wie sich diese Reformen auf die Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität der Pflegeeinrichtungen auswirken. Am Ende wird eine erste Einschätzung zur Eignung der neuen Verfahren vorgenommen. Während es in den ersten Teilen um die Historie der Qualitätsprüfung in der stationären Pflege, um die Indikatoren der Qualitätsdarstellung sowie um die Umsetzung der Prüfungen ging, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Qualitätsdarstellung.

Bisher fußte die Qualitätsdarstellung (die sogenannten Pflegenoten oder Pflege-TÜV) auf den Ergebnissen aus Qualitätsprüfungen, die die Medizinischen Dienste bzw. der PKV-Prüfdienst im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durchgeführt hatten. Die zukünftige Qualitätsdarstellung gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI sieht eine auf drei Säulen basierende Qualitätsdarstellung vor:

  • Ergebnisse aus Qualitätsindikatoren sowie
  • Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, für die vom Qualitätsausschuss auch die Bewertungsregeln festgelegt wurden, sowie als dritte Säule die
  • Einrichtungsinformationen mit ausgewählten Strukturmerkmalen, für die keine externe Überprüfung und keine Bewertung erfolgt.

Darstellung der Indikatorenergebnisse

Die Bewertungsregeln für die Indikatoren sehen eine am Durchschnitt aller Einrichtungsergebnisse orientierte fünfstufige Bewertung von „weit unter dem Durchschnitt“ bis „weit über dem Durchschnitt“ vor. Grafisch erfolgt die Unterscheidung in Form von maximal fünf Punkten.

Bewertungsschema für Indikatorenergebnisse

Bewertungsgrundlage ist ein pro Indikator gebildeter Quotient, der als Prozentangabe beispielsweise darstellt, bei wie vielen der Bewohnerinnen und Bewohner es gelungen ist, die Mobilität zu erhalten oder zu verbessern. Die Durchschnittswerte sowie wie die Cut-Off-Werte für die Einordnung in Quintilen basieren auf den Erfahrungen der Umsetzungsprojekte und müssen, sobald eigene empirische Erkenntnisse vorliegen, durch den Qualitätsausschuss Pflege im Rahmen neuer Vereinbarungen angepasst werden. Es handelt sich also um auf bestimmte Zeit festgelegte Werte, die voraussichtlich einer fortlaufenden Anpassung durch den Qualitätsausschuss Pflege bedürfen, um einerseits eine Differenzierung in fünf annähernd gleich große Gruppen zu gewährleisten und andererseits, um auf Veränderungen des durchschnittlichen Qualitätsniveaus aller Einrichtungen nach oben oder unten zu reagieren. Für die Zukunft wäre eine tagesaktuelle Anpassung der Durchschnitts- und Referenzwerte auf der dann vorliegenden empirischen Grundlage denkbar, die jedoch ebenso wie statische Anpassungen auf dem Verhandlungsweg mit den Verbänden der Leistungserbringer konsentiert werden müssen.

Indikatorenergebnisse werden nur dargestellt, sofern bei der statistischen Kontrolle durch die Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) und bei der Plausibilitätskontrolle im Rahmen von Qualitätsprüfungen keine Auffälligkeiten an den von den Pflegeeinrichtungen übermittelten Daten festgestellt wurden. Bei auffälligen Daten erscheint in den Qualitätsberichten für die Nutzerinnen und Nutzer der Hinweis, dass aufgrund von festgestellten Auffälligkeiten auf die Veröffentlichung der Indikatorenergebnisse verzichtet wurde.

Gemäß Gesetz müssen die Pflegeeinrichtungen im Zeitraum von Anfang Oktober 2019 bis Ende Dezember 2020 einmalig die vereinbarten Indikatorendaten erheben und an die DAS übermitteln (Einführungsphase). Eine Veröffentlichung dieser Daten erfolgt nicht. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Fehler bei der erstmaligen Erhebung nicht negativ für die Pflegeeinrichtungen auswirken. Erst die ab dem 1. Januar 2021 erhobenen Daten werden veröffentlicht. Ursprünglich war die Veröffentlichung von Indikatorenergebnissen ab Juli 2020 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Einführungsphase um ein halbes Jahr verlängert, um die Pflegeeinrichtungen in der für sie herausfordernden Coronakrise zu entlasten.

Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen

Die Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt in jedem Fall, es sei denn, ein Qualitätsaspekt konnte bei den in die Stichprobe einbezogenen Bewohnerinnen und Bewohnern nicht begutachtet werden. Für die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts eine vierstufige Bewertung von „Keine oder geringe“ bis hin zu „Schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Die grafische Darstellung erfolgt in Form von Kästchen.

Bewertungsschema für Ergebnisse in Qualitätsprüfungen

Anders als bei den Indikatoren orientiert sich die zusammenfassende Bewertung nicht am Durchschnitt aller Einrichtungen, sondern basiert auf der Art und Häufigkeit der bei der Stichprobe festgestellten Defizitkategorien A bis D (vgl. Teil 3: Qualitätsprüfungen).

Bewertung auf Einrichtungsebene: Von den Ergebnissen der bewohnerbezogenen Stichprobe leitet sich der Gesamtwert für jede Einrichtung ab.

Zuordnung Defizitarten A-D in zusammenfassende Bewertung (MDS 2019)

Neben der zusammenfassenden vierstufigen Bewertung wird ergänzend abgebildet, bei wie vielen der in die Stichprobe einbezogenen Bewohnerinnen und Bewohnern jeweils welche Form der Qualitätsdefizite (A- bis D-Wertungen) festgestellt wurde.

Im nächsten und letzten Teil der Serie wird eine vorläufige Bewertung der neuen Qualitätsprüfungen vorgenommen. Sie finden den fünften Teil in der 19. Ausgabe von 90 Prozent, die im August 2020 erscheint. (jsc)

Alle Teile der Serie auf einen Blick finden Sie hier.

Bleiben Sie auf dem Laufenden