psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung

Bessere Versorgung für schwer psychisch Erkrankte

Dezember 2021

Patienten und Patientinnen mit schweren psychischen Erkrankungen erleben häufig deutliche Einschränkungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen. Diese Einschränkungen mindern auch die Fähigkeit der Betroffenen, notwendige und geeignete Behandlungsmöglichkeiten zu finden und diese entsprechend ihres Bedarfs in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle setzen die neuen Regelungen an, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 2. September 2021 mit einer Richtlinie getroffen hat.

Mit der beschlossenen Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) wird für Patientinnen und Patienten mit einem komplexen Behandlungsbedarf die Versorgung in einem Netzverbund mit ambulanten und stationären Leistungserbringern ermöglicht und sie werden bei der Inanspruchnahme der Leistungen unterstützt.

Koordinierende Personen als Ansprechpartner

Ein zentrales Element dieser Komplexversorgung ist eine kontinuierliche Begleitung der Patientinnen und Patienten durch eine koordinierende Person mit der Zielsetzung, einerseits eine Vernetzung mit anderen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern herzustellen und andererseits den Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten zu halten. Die koordinierende Person wirkt darüber hinaus auf die Einhaltung des Gesamtbehandlungsplans hin, vereinbart sofern nötig Termine, sucht den zu Behandelnden bei Bedarf im häuslichen Umfeld auf und hat einmal pro Woche telefonischen bzw. persönlichen Kontakt.

Niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung

An ein erstes Gespräch schließt sich eine differenzialdiagnostische Abklärung der somatischen, psychischen und psychopharmakologischen Behandlungsbedarfe durch eine Fachärztin oder einen Facharzt an. Diese wird in der Regel Bezugsärztin oder Bezugsarzt, sofern bei den Erkrankten behandlungsleitende somatische Hauptdiagnosen, relevante somatische Komorbiditäten vorliegen oder ihre psychopharmakologischen Behandlungen einer regelmäßigen Dosisanpassung bzw. einem häufig wechselnden Therapieschema unterliegen. Ansonsten können Fachärztinnen und Fachärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gleichermaßen die Rolle einer Bezugsärztin oder –arztes bzw. einer Bezugspsychotherapeutin oder –psychotherapeuten übernehmen und werden von den Patientinnen und Patienten bei Fragen oder Austauschbedarf unmittelbar angesprochen.

Schaubild zur Versorgung schwer psychisch Erkrankter gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Verzahnung über regionale Kooperation

Das Problem der bisher fehlenden Verzahnung der unterschiedlichen Leistungen wird durch neu zu gründende berufsgruppen- und sektorenübergreifende Kooperationen behoben werden. Hierin sollen ambulante Ärzteschaft, stationäre Einrichtungen sowie Therapeutinnen und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen vor Ort zusammenarbeiten. In diesem Netzwerk werden medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, ergo- und soziotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Hilfen ebenso wie psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) koordiniert.

Mit diesen neuen Bausteinen haben die Träger der Selbstverwaltung die notwendigen Voraussetzungen für eine umfassende, niedrigschwellige und nachhaltige Versorgung für schwer erkrankte Menschen geschaffen. (jdi)

Bleiben Sie auf dem Laufenden