psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung
Bessere Versorgung für schwer psychisch Erkrankte
Patienten und Patientinnen mit schweren psychischen Erkrankungen erleben häufig deutliche Einschränkungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen. Diese Einschränkungen mindern auch die Fähigkeit der Betroffenen, notwendige und geeignete Behandlungsmöglichkeiten zu finden und diese entsprechend ihres Bedarfs in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle setzen die neuen Regelungen an, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 2. September 2021 mit einer Richtlinie getroffen hat.