Anpassungen in der Psychotherapie und bei Qualitätsberichten
Bei der diesjährigen Richtlinienanpassung wurde die Psychotherapie weiter gestärkt: Die Psychotherapeuten wurden explizit in die Richtlinie aufgenommen und psychotherapeutische Tätigkeiten ergänzt.
Eine weitere Änderung betrifft die Veröffentlichung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Diese werden transparenter für Patientinnen und Patienten und enthalten zukünftig mehr relevante Strukturinformationen aus dem Bereich Psychiatrie.
Finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung
Ab dem Jahr 2022 müssen psychiatrische Kliniken 90 Prozent der berechneten Mindestpersonalvorgaben erfüllen. Ab 2024 muss die Personalvorgabe dann zu 100 Prozent eingehalten werden. Durch die Änderung der Richtlinie gelten finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ab dem 1. Januar 2023 für alle psychiatrischen sowie kinder- und jugendpsychiatrischen Standorte. In der Psychosomatik greifen mögliche Sanktionen erst ab 2024.
Dass 42 Prozent der Krankenhäuser Personalvorgaben nicht erfüllen – wie noch im Jahr 2019 – ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nicht länger hinnehmbar. Die neue Richtlinie mit ihrem Nachweis wird aufzeigen, welches und wieviel Personal genau auf den Stationen ankommt und wo zum Schutz der Patientinnen und Patienten nachgesteuert werden muss. (aks/uwa)