Innovationen

Erste Schritte beim Modellvorhaben Genomsequenzierung

September 2022

Seit der Sequenzierung eines vollständigen Genoms im Jahr 2003 besteht die Hoffnung, durch die genauere Analyse des menschlichen Erbguts Krankheiten besser vorbeugen und behandeln zu können. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) 2021 dafür ein mindestens fünf Jahre laufendes Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung in Auftrag gegeben. Hauptaufgabe des GKV-Spitzenverbandes ist es, mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen direkt mit den Leistungserbringenden, in diesem Fall Universitätskliniken, einen Vertrag zur bundeseinheitlichen Durchführung des Modellvorhabens zu verhandeln und abzuschließen.

Im Rahmen des Modellvorhabens sollen GKV-Versicherte mit seltenen oder bestimmten onkologischen Erkrankungen die Möglichkeit einer Genomsequenzierung erhalten, um auf dieser Grundlage eine Diagnose bzw. Therapieempfehlung zu erhalten. Dafür sind aber noch entscheidende rechtliche, technische und medizinische Arbeiten notwendig.

Erstes Zulassungsverfahren abgeschlossen

Mit der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durch eine Festlegung von Prüfungskriterien hat der Verband im Dezember 2021 ein erstes Auswahlverfahren für interessierte Leistungserbringende gestartet. Bis zum 31. Januar 2022 konnten diese einen Antrag beim GKV-Spitzenverband stellen. Eine Teilnahme konnte für die Bereiche Seltene Erkrankungen und Onkologische Erkrankungen oder auch nur für einen der beiden Bereiche beantragt werden.

Von den eingegangenen 52 Teilnahmeanträgen der Leistungserbringer wurden insgesamt 32 positiv beschieden. Im Bereich Seltene Erkrankungen waren 18 von 25 Bewerbungen erfolgreich, im Bereich Onkologische Erkrankungen aufgrund des größeren Umfangs der zu erfüllenden Kriterien 14 von 27. Einige Krankenhäuser sind mit Anträgen für beide Bereiche erfolgreich, so dass nun 20 Krankenhäuser zugelassen sind und an den sich anschließenden Vertragsverhandlungen zur Umsetzung des Modellvorhabens teilnehmen.

Eine Frau im Labor arbeitet mit Reagenzgläsern

Diese sehr umfangreichen Verhandlungen haben im Juni 2022 zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Universitätsklinika in Deutschland (VUD) begonnen. Eine Liste der zugelassenen Krankenhäuser hat der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage veröffentlicht.

Gesundheitsministerium ändert Zeitplan

Unterdessen hat das Bundesministerium für Gesundheit angekündigt, dass der Beginn des Modellvorhabens um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben werden soll. Grund für die Verzögerung sei eine Überarbeitung der gesetzlich vorgesehenen Dateninfrastruktur zur Speicherung der Genomdaten. Diese Verschiebung gibt den Verhandlungspartnern aber auch mehr Zeit, die komplexen und umfangreichen Regelungsbedarfe zu diskutieren und die Verhandlungen fristgerecht abzuschließen. (ros)

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