GAmSi-Telegramm

Verordnungs-Entwicklung von Arzneimitteln zur Migräne-Prophylaxe

Juli 2024

Die Verordnungszahlen von monoklonalen Antikörpern zur Migräne-Prophylaxe steigen. Aktualisierte Empfehlungen zur Gabe dieser biotechnologisch hergestellten Antikörper sind auch Bestandteil in der im Oktober 2022 aktualisierten S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“. Der Einsatz von monoklonalen Antikörpern ist insbesondere im Vergleich zu konventionellen Prophylaktika (z. B. Betablocker) wesentlich teurer.

Migräne ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen und kann bei Betroffenen unter Umständen stark lebensqualitätseinschränkend verlaufen. Die Krankheitslast schwankt unter Betroffenen stark, sowohl in Hinsicht auf die Häufigkeit der Anfälle als auch auf deren Ausprägung. In Deutschland sind ca. 14,8 Prozent der Frauen und ca. 6 Prozent der Männer von Migräne betroffen.

Arzneimittel können akut zur Therapie einer Migräneattacke oder zur Prophylaxe der Migräne eingesetzt werden. Insbesondere im Bereich der Prophylaxe lässt sich vermehrt ein Trend von den konventionellen Arzneimitteln hin zu den monoklonalen Antikörpern erkennen. In der aktuellen S1-Leitlinie vom Oktober 2022 sind nun insgesamt vier monoklonale Antikörper zur Prophylaxe empfohlen, für deren Einsatz nur Betroffene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat in Frage kommen. Diese sind im Allgemeinen deutlich teurer als vergleichbare konventionelle Prophylaktika. Der Betablocker Metoprolol als beispielhafter Vertreter der konventionellen Prophylaktika kostet brutto im Jahr 2024 ca. 0,35 € pro definierter Tagesdosis (DDD), Erenumab als ein Vertreter der monoklonalen Antikörper dagegen ca. 6,23 € pro Tagesdosis. Tatsächlich lässt sich seit Oktober 2022 ein deutlicher Anstieg der verordneten DDD bei Erenumab feststellen, während es bei den anderen monoklonalen Antikörpern bisher kaum einen Anstieg in den Verordnungszahlen gab:

Grafische Darstellung der Verordnungen von vier monoklonalen Antikörpern zur Migräneprophylaxe von 2022 bis 2024

Die Gründe für derartige Verordnungsentwicklungen sind für gewöhnlich komplex. Zusätzlich zur S1-Leitlinienanpassung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis der neuen wissenschaftlichen Evidenz für den Wirkstoff Erenumab einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt. In Zusammenhang mit dieser Entscheidung des G-BA kommen nun deutlich mehr Betroffene für den Einsatz von Erenumab in Betracht, was unter anderem zu den erheblichen Kostensteigerungen geführt hat.

Insgesamt wird deutlich, wie wissenschaftliche Erkenntnisse im Zuge von angepassten Nutzenbewertungen und aktualisierten Leitlinien zu einer Veränderung der Versorgungsrealität von Betroffenen, in diesem Fall der Arzneimittelversorgung zur Migräne-Prophylaxe, führen können.

Weitere ergänzende interaktive Grafiken und Tabellen, z. B. zu Versichertenzahlen und zum Verordnungsgeschehen im Fertigarzneimittelmarkt, finden Sie auch unter https://www.gkv-gamsi.de. (seu, wwi)

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