GAmSi-Telegramm

Arzneimittel-Verordnungen werden überwiegend elektronisch ausgestellt

September 2024

Die Umstellung auf das E-Rezept in Arztpraxen schreitet voran. Im Jahr 2024 gehört das alte Papierrezept der Vergangenheit an – das belegen Auswertungen aktueller Zahlen.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen ärztliche Praxen Medikamente für GKV-Patientinnen und -Patienten elektronisch als E-Rezept verordnen. Obwohl die Einlösung von E-Rezepten in den Apotheken bereits seit dem 1. September 2022 möglich war, fristeten die E-Rezepte bis Ende 2023 noch ein Nischendasein. Die neu eingeführte Pflicht zur Ausstellung von E-Rezepten ist somit ein weiterer wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das klassische Papierrezept gibt es nur noch, wenn das E-Rezept nicht ausgestellt werden kann.

Die Entwicklung der Anzahl der Verordnungen von elektronischen Arzneimittelverordnungen vom 1. Qurtal 2023 bis zum 2. Quartal 2024

Dass die technische Umstellung auf das E-Rezept erfolgreich war, lässt sich an den Verordnungen ablesen. Im vierten Quartal 2023, also vor der verpflichtenden Einführung, wurden 7 Prozent der 197 Mio. verordneten Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Im ersten Quartal 2024 wurden bereits 61 Prozent elektronisch verordnet, im zweiten Quartal stieg dieser Anteil auf 69 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass diese positive Entwicklung auch zukünftig anhält. (awu, amm)

Wei­te­re er­gän­zen­de Zahlen, in­ter­ak­ti­ve Gra­fi­ken und Ta­bel­len fin­den Sie auch un­ter https://​www.gkv-gamsi.de.

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