Erklärung zur Barrierefreiheit

Der GKV-Spitzenverband arbeitet kontinuierlich daran, das Online-Angebot www.gkv-90prozent.de immer besser barrierefrei zugänglich zu machen. Die „gute Zugänglichkeit“ der Website wurde in einem unabhängigen BITV-Test durch die BIK bestätigt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Die „gute Zugänglichkeit“ von www.gkv-90prozent.de wurde in einem unabhängigen BITV-Test durch die BIK bestätigt. Der im Jahr 2018 durchgeführte Test ergab 91 von 100 Punkten. Anschließend wurden folgende Punkte nachgebessert bzw. die Einschränkung behoben:

  • Beschriftungen von Formularelementen: Integration eines unsichtbaren Labels und eines sichtbaren Platzhaltertexts in das Suchfeld
  • Dokumenttitel: Anpassung der HTML „Titel“-Ausgabe für die dynamische Newsletterseite
  • Aufbau von Datentabellen: Implementierung eines Tabellentools, das Tabelleninhalte für Screenreader zugänglich macht

Möglicherweise nur eingeschränkt zugänglich sind die Dokumente auf dieser Website. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Grundsätzlich führen wir nach jedem Relaunch bzw. Redesign der Website einen erneuten Test auf Barrierefreiheit durch.

In einigen Artikeln werden interaktive Grafiken genutzt. Diese werden mittels des Programms Tableau erzeugt und sind durch ihre Interaktivität nur eingeschränkt zugänglich. Hier wurde sich bemüht, die Kernaussagen der Grafiken im jeweiligen Artikel möglichst umfangreich darzustellen.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.gkv-90prozent.de auffallen, können Sie sich wenden an:

GKV-Spitzenverband
Barrierefreiheitsbeauftragte
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Diese Erklärung wurde am 05.02.2021 erstellt.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .

Prüfbericht zum BITV-Test (PDF, 339 KB)

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