Rehabilitation

Mobile indikationsspezifische Rehabilitation vor dem Start in die Praxis

September 2016

Die mobile Rehabilitation ist 2007 in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen worden. Sie ist ein Leistungsangebot für rehabilitationsbedürftige Menschen, die mit den Leistungen der stationären und ambulanten Rehabilitation nicht angemessen versorgt werden können. Dies sind zum einen Rehabilitanden, die auf die ständige Anwesenheit einer Bezugsperson und deren Unterstützung angewiesen sind, welche nur in der eigenen Häuslichkeit sichergestellt werden kann, oder die in ihrem behindertengerecht adaptierten Wohnumfeld verbleiben müssen. Zum anderen umfasst dies Rehabilitanden, die den Rehhabilitationserfolg nicht aus einer Rehabilitationseinrichtung in die eigene Häuslichkeit übertragen können. Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben deshalb bereits 2007 Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation verabschiedet. Grund für die Fokussierung auf die geriatrische Rehabilitation war die Annahme, dass die Leistungen der mobilen Rehabilitation am ehesten für den Personenkreis mit einer geriatrietypischen Multimorbidität in Betracht kommen.

Empfehlungen zur mobilen indikationsspezifischen Rehabilitation verabschiedet

Vor dem Hintergrund zwischenzeitlicher Erfahrungen soll nun der Indikationsbereich bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb aufgrund von Anregungen aus der Praxis und der Fachöffentlichkeit gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation am 5. April 2016 Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation verabschiedet. Die Eckpunkte beschreiben zum einen den Personenkreis, für den diese Leistungen in Betracht kommen, und geben zum anderen Empfehlungen für die praktische Umsetzung der Leistungen. Damit sich ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an mobilen Rehabilitationsleistungen entwickelt, sollen bestehende Rehabilitationseinrichtungen auch mit bereits vorhandenem Personal diese Leistungen anbieten können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie sich konzeptionell und organisatorisch darauf einstellen und ihre Versorgungsverträge entsprechend ergänzt werden.

Alte Dame in der Reha

Damit die Entwicklung des Leistungsgeschehens verfolgt und bewertet werden kann, ist für jeden Leistungsfall eine anonymisierte Basisdokumentation zu erstellen. Diese wird online erfasst und dem Kompetenz-Centrum Geriatrie der MDK-Gemeinschaft übermittelt. Dieses Verfahren hat sich bereits in der mobilen geriatrischen Rehabilitation bewährt und hat wichtige Einblicke in dieses Leistungsangebot ermöglicht. Mit den Eckpunkten ist die Grundlage für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Versorgungsangebote gelegt worden. Es kommt nun darauf an, dass Rehabilitationseinrichtungen die erforderlichen Angebote entwickeln und Ergänzungsverträge mit den Krankenkassen schließen.

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