Ambulante Versorgung

Stetig aufwärts - Vergütung in der ambulanten Psychotherapie

September 2017

Seit dem 1. April 2017 ermöglicht die aktuelle Psychotherapie-Richtlinie Patientinnen und Patienten den Zugang zu einer schnelleren psychotherapeutischen Versorgung. Ebenso profitieren die ambulanten Psychotherapeutinnen und -therapeuten von der Reform - strukturell, formal und auch monetär, denn zahlreiche Neuerungen werden in Anlehnung an die aktuellen Richtlinien-Therapien vergütet.

Bei einer diagnostizierten psychischen Störung erhalten Kassenversicherte psychotherapeutische Hilfe nach Richtlinie: Je nach Diagnose als Analytische Psychotherapie (AP), als Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) oder als Verhaltenstherapie (VT). Seit dem 1. Januar 2017 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für 60 Minuten Psychotherapie ein Honorar von 88,56 Euro; darin sind 50 Minuten Patienten-Kontaktzeit enthalten und – oft nicht beachtet - weitere zehn Minuten für Vor- und Nachbereitung für die Therapeutin bzw. den Therapeuten.

GKV honoriert Vor- und Nachbereitung psychotherapeutischer Sitzungen

Bei einer bis zu 300 Sitzungen umfassenden Psychoanalyse für einen Erwachsenen enthält das GKV-Honorar von 26.568,00 Euro somit 50 bezahlte Stunden für die Vor- und Nachbereitung. Bei einer Kurzzeittherapie mit zwölf Sitzungen (Honorar: 1.062,72 Euro) werden zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit gezahlt – dazu kommen ggf. noch zusätzliche Vergütungen wie Quartalspauschalen oder der Strukturzuschlag.

Eine Beispielrechnung für eine Richtlinientherapie

Stetiger Wachstum bei Anzahl und Honorar von ambulant Niedergelassenen

In der ambulanten Psychotherapie stieg die Anzahl der psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten seit 2009 um 28 Prozent und die Honorarzahlungen um 31 Prozent.

Entwicklung der Anzahl niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit 2009
Honorarentwicklung der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Voller Kassensitz mit 36 vergüteten Wochenstunden

Die nachfolgende Modellrechnung erläutert beispielhaft die Wochenplanung einer psychotherapeutischen Praxis mit vollem Kassensitz, in der ausschließlich Kassenpatientinnen und -patienten behandelt werden:

  • 36 vergütete Wochenstunden (30 Stunden Kontaktzeit und 6,25 Stunden Vor- und Nachbereitung) bei 43 Wochen jährlich
  • Richtlinientherapie-Sitzung à 50 Minuten Kontaktzeit zur Patientin bzw. zum Patienten zzgl. 10 Minuten Vor-/Nachbereitung
  • Sprechstunde/Akutbehandlung à 25 Minuten Kontaktzeit zur Patientin bzw. zum Patienten zzgl. 5 Minuten Vor-/Nachbereitung
Eine beispielhafte Wochenplanung einer psychptherapeutischen Praxis

Nach diesem Modell kommt die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut zzgl. Strukturzuschlag auf Brutto-Einnahmen in Höhe von 159.264,35 € jährlich; hiervon werden die Betriebsausgaben (Praxiskosten, Sozialversicherung, Steuern etc.) abgezogen.

Abrechenbare GKV-Leistungen

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