Institutionen im Gesundheitswesen

MDK und MDS – Prüfen im Auftrag der Krankenkassen

September 2017

Kranken- und Pflegekassen benötigen in ihrem Alltag oft fachliche Beratung und unterstützende Gutachtertätigkeit. Dabei greifen sie auf die medizinischen Dienste MDK und MDS zurück. Die dort tätigen Fachleute aus allen Bereichen des Gesundheitswesens (wie Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte) beraten die Kassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind Gemeinschaftseinrichtungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den Bundesländern. Mit knapp 9.000 Mitarbeitenden sind sie fachlich unabhängige Begutachtungs-Dienstleister für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erarbeiten Stellungnahmen und Gutachten, wenn die Kassen zusätzlichen medizinischen oder pflegerischen Sachverstand benötigen, um über Leistungen für Versicherte zu entscheiden. Die MDK führen so jährlich mehrere Millionen Begutachtungen durch. Außerdem sind die MDK in die Qualitätssicherung von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie in die Prüfung von Krankenhausabrechnungen eingebunden. Über eine neue Prüfaufgabe der MDK berichtet ein Beitrag dieser Ausgabe.

Eine Beratungssituation am PC

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation, die vom GKV-Spitzenverband getragen wird. Er hat den gesetzlichen Auftrag, den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen Fragen zu beraten und die Arbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in den Ländern in fachlichen und organisatorischen Belangen zu koordinieren. Ziel dabei ist, eine bundesweit einheitliche Begutachtung der Versicherten nach aktuellen wissenschaftlichen Standards und einheitlichen Kriterien zu gewährleisten.

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