Hilfsmittel

Verbesserungen für GKV-Versicherte: aktualisiertes Hilfsmittel-Verzeichnis

März 2019

Der GKV-Spitzenverband hat die Überarbeitung und Fortschreibung des ca. 32.500 Produkte umfassenden Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen. Der aktuelle Stand entspricht den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen. Mehr als 72 Mio. GKV-Versicherte profitieren somit von einem verbesserten Hilfsmittelangebot.

Hilfsmittelversorgung systematisch geprüft und verbessert

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im April 2017 erhielt der GKV-Spitzenverband den Auftrag, das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 systematisch auf Aktualität hin zu überprüfen und im gebotenen Umfang fortzuschreiben. In allen Produktgruppen erfolgte zudem eine Überarbeitung der Definition, der Qualitätsanforderungen und der Produktartbeschreibungen. Die Indikationen wurden an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health – ICF) ausgerichtet.

Bessere Information und Beratung für Versicherte

Der Anspruch der Versicherten auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten wurde in neuen Dienstleistungsanforderungen festgeschrieben. Sie regeln, welche Leistungen die Hilfsmittelhersteller zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringen haben.

Pressegespräch. v. l. n. r. auf dem Podium: Dr. Walter Seliger (Fachreferent im Referat Hilfsmittel des GKV-Spitzenverbandes), Gernot Kiefer (Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes), Florian Lanz (Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes)

v. l. n. r. auf dem Podium: Dr. Walter Seliger (Fachreferent im Referat Hilfsmittel des GKV-Spitzenverbandes), Gernot Kiefer (Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes), Florian Lanz (Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes)

Am 26. Februar erläuterte der GKV-Spitzenverband auf einem Pressegespräch die Hintergründe und präsentierte die Ergebnisse des 2. Fortschreibungsberichts. Die dazugehörigen Unterlagen sowie der 2. Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Absatz 9 Satz 3 SGB V können auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden. (wse)

Bleiben Sie auf dem Laufenden