Hilfsmittelversorgung systematisch geprüft und verbessert
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im April 2017 erhielt der GKV-Spitzenverband den Auftrag, das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 systematisch auf Aktualität hin zu überprüfen und im gebotenen Umfang fortzuschreiben. In allen Produktgruppen erfolgte zudem eine Überarbeitung der Definition, der Qualitätsanforderungen und der Produktartbeschreibungen. Die Indikationen wurden an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health – ICF) ausgerichtet.
Bessere Information und Beratung für Versicherte
Der Anspruch der Versicherten auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten wurde in neuen Dienstleistungsanforderungen festgeschrieben. Sie regeln, welche Leistungen die Hilfsmittelhersteller zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringen haben.