Betriebliche Gesundheitsförderung
Kleine Änderung – große Wirkung: Steuerrechtsnovelle gefährdet BGF
Aufgrund einer Novelle des Steuerrechts ist seit Anfang 2019 für arbeitgebergeförderte Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zusätzlich eine Zertifizierung durch eine Krankenkasse oder eine von ihr beauftragte Stelle erforderlich. Nur unter dieser Voraussetzung sind in Zukunft die entsprechenden Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Bislang existiert eine zentrale Zertifizierung nur für Gesundheitskurse, die die Krankenkassen ihren Versicherten unabhängig vom betrieblichen Kontext anbieten (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de). Die neu eingeführte Zertifizierungspflicht gefährdet durch unerfüllbare Nachweispflichten das Engagement der Unternehmen für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).