Krankenhäuser

Bundesvorgaben für den Krankenhaus-Vergleich in Psychiatrie und Psychosomatik vereinbart

Mai 2019

Die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser wenden seit einigen Jahren in der Abrechnung ein neues Vergütungssystem auf der Grundlage von tages- und leistungsbezogenen Entgelten an. Im Jahr 2020 werden nun neue Vorgaben zur Budgetbestimmung wirksam: Die Höhe des Budgets eines Krankenhauses soll sich zukünftig stärker an vergleichbaren Krankenhäusern orientieren. Durch eine Verringerung der Unterschiede in der Vergütungshöhe für gleiche Leistungen soll eine höhere Vergütungsgerechtigkeit erreicht werden. Zur Unterstützung der Vertragsparteien vor Ort wird ein leistungsbezogener Krankenhausvergleich neu eingeführt.

Auf der Grundlage eines Konzepts des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) haben die Vertragsparteien auf Bundesebene die näheren Einzelheiten des leistungsbezogenen Krankenhausvergleichs vereinbart. Insbesondere wurden Details für die die Ausgestaltung, Organisation, Durchführung und Anwendung beschlossen. Der Vergleich berücksichtigt die vereinbarten Leistungen und Entgelte, die Personalausstattung sowie strukturelle Merkmale der Krankenhäuser.

Der Eingang eines Krankenhauses

Ein Krankenhaus wird nach seinem Tätigkeitsschwerpunkt entweder dem Fachgebiet Allgemeine Psychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Psychosomatik zugeordnet. Der Vergleich erfolgt in der Regel mit den anderen Krankenhäusern der Fachgruppe im Bundesland. Bei kleinen Vergleichsgruppen mit weniger als 15 Krankenhäusern kann der Vergleich auch mit allen Krankenhäusern des Bundeslandes oder bundesweit mit allen Krankenhäusern der Fachgruppe erfolgen. Die Vergleichsergebnisse werden den Vertragsparteien auf der Ortsebene in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden wesentliche Ergebnisse auf der Homepage des InEK veröffentlicht.

Effekt des Vergleiches bleibt abzuwarten

Nach Erfassung der Daten werden die ersten Ergebnisse voraussichtlich zum Ende des dritten Quartals 2019 vorliegen. Sie kommen erstmalig in den Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 zur Anwendung. Da der Krankenhausvergleich als einer von vielen Budgetbestimmungsfaktoren bisher lediglich Hinweischarakter hat, bleibt fraglich, ob es tatsächlich zu einer höheren Vergütungsgerechtigkeit kommen wird. (one)

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