GKV-Bündnis für Gesundheit

Kommunales Förderprogramm ausgeweitet

August 2019

Das GKV-Bündnis für Gesundheit, die gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, hat sein Förderangebot für Kommunen ausgeweitet: Seit dem 15. Juli 2019 können Kommunen Fördergelder für gesundheitsfördernde und präventive Projekte für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen beantragen. Das Förderangebot ist Teil des zu Beginn des Jahres gestarteten Kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit. Richtete sich das erste Angebot des kommunalen Strukturaufbaus an sozial benachteiligte Kommunen, werden nun alle Kommunen bundesweit angesprochen.

Gezielte Angebote für besondere Personengruppen

Personengruppen mit besonderem Bedarf wie z. B. Alleinerziehende oder Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien stehen im Fokus des nun gestarteten Förderangebots. Sie gelten aufgrund ihrer sozialen Lage als gesundheitlich besonders vulnerabel (= verletzlich) und werden von gesundheitsfördernden Angeboten oftmals nur unzureichend erreicht. Durch das Förderangebot sollen diese Personengruppen nun stärker als bisher von Gesundheitsförderung und Prävention profitieren.

Eine Familie geht in der Stadt spazieren

Für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren können Kommunen eine finanzielle Förderung von bis zu 110.000 Euro für die Umsetzung gesundheitsfördernder und präventiver Maßnahmen erhalten. Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte; in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg und der Stadt Bremen können Bezirke einen Antrag stellen. Die Kommune entscheidet dabei selbst, für welche Personengruppen ein besonderer Bedarf besteht, und entwickelt ein aussagekräftiges Konzept.

Programmbüros beraten interessierte Kommunen

Zentrale Anlaufstellen für interessierte Kommunen sind die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Diese beraten Kommunen zu den Förderkriterien und -bedingungen und unterstützen bei der Erstellung einer aussagekräftigen Projektskizze.

Die offizielle Förderbekanntmachung sowie weitere Informationen zum Kommunalen Förderprogramm finden Sie hier. (mwi)

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