Prävention

Leitfaden Prävention: Erweiterung von Zielgruppen und Lebenswelten in der Kommune

März 2018

Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes hat die GKV ihr Engagement vor allem in den Lebenswelten der Versicherten stark ausgebaut. Die Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung stiegen 2016 um 90 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Ausgaben für die Gesundheitsförderung in sonstigen außerbetrieblichen Lebenswelten haben sich sogar verdreifacht. Das Kapitel „Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a Sozialgesetzbuch V (SGB V)“ des Leitfadens ist nunmehr – ebenso wie das Kapitel „Betriebliche Gesundheitsförderung nach §20b SGB V“ – unter Berücksichtigung der Anforderungen des Präventionsgesetzes inhaltlich weiterentwickelt worden.

Bereits seit Jahren sind einige Zielgruppen in der Kommune exemplarisch herausgehoben: werdende/junge Familien sowie ältere/alte und arbeitslose Menschen. Daneben werden neu Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Suchtgefährdung bzw. aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien sowie Lebenswelten der Freizeitgestaltung, einschließlich des Sports ausdrücklich als Zielgruppen bzw. Settings für die Gesundheitsförderung und Prävention beschrieben.

Mädchen auf Klettergerüst

Die Krankenkassen sehen hierin eine gute Möglichkeit, niedrigschwellig vulnerable Zielgruppen zu erreichen und gleichzeitig dazu beizutragen, dass sich die Vereine bzw. Freizeiteinrichtungen selbst gesundheitsförderlich weiterentwickeln. Voraussetzung für ein Krankenkassenengagement in kommunalen Lebenswelten ist immer die Einbindung der Kommunen, die anteilig eigene Ressourcen in den Prozess einbringen müssen.

Den Leitfaden Prävention sowie die jährlichen Präventionsberichte der Krankenkassen finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes.

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