Qualitätssicherung

Implantateregister-Gesetz: ein zahnloser Tiger?

Oktober 2019

Zentrales Ziel des sogenannten Implantateregister-Errichtungsgesetzes ist es, Sicherheit und Qualität von Implantationen zu erhöhen. Diese begrüßenswerte Absicht wird jedoch mit dem Gesetz nur unzureichend umgesetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten zu einer besseren Umsetzung beitragen können – auf ihre Expertise wurde jedoch bewusst verzichtet.

Dreh- und Angelpunkt des Implantateregister-Errichtungsgesetzes ist die namensgebende Errichtung eines Implantateregisters. So löblich dieser Ansatz ist - ein Implantateregister kann und wird die Qualität von Implantaten nicht unmittelbar verbessern. Es kann jedoch dafür sorgen, dass Produktfehler früher auffallen, Anwenderinnen und Anwender früher vor dem Einsatz der fehlerhaften Implantate gewarnt werden und betroffene Patientinnen und Patienten leichter identifiziert und kontaktiert werden können. Fraglich ist jedoch, ob das beschlossene Gesetz wenigstens dieses Versprechen einlösen kann.

Register ohne Kassendaten

Ob ein Implantateregister die erhofften positiven Effekte entfalten kann, steht und fällt mir den Informationen, die es enthält. Das Implantateregister basiert ausschließlich auf Informationen, die von Krankenhäusern, Industrie und gegebenenfalls von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bereitgestellt werden. Was fehlt, sind Daten der Krankenkassen. Sie sollen lediglich darüber informieren, ob die im Register erfassten Patientinnen und Patienten noch leben oder bereits verstorben sind. Zu einem wirksamen Schutz von Patientinnen und Patienten gehört aber mehr – die Kassendaten könnten diesen Schutz sehr konkret erhöhen:

Doppelt hält besser: Krankenhaus-Abrechnungsdaten

Krankenkassen verfügen über geprüfte Krankenhaus-Abrechnungsdaten. Mithilfe dieser Daten könnten die Implantationsdaten der Krankenhäuser, die in das Implantateregister aufgenommen werden, kontrolliert werden. Da Krankenhaus-Abrechnungen fehleranfällig und häufig inkorrekt sind, würde eine Verifizierung durch die Kassen die Registerqualität maßgeblich erhöhen.

Eine Frau hält ein Brustimplantat

Direkter Draht zu Patientin und Patient durch korrekte Kontaktdaten

Wenn Patientinnen und Patienten wegen eines Problems mit Implantaten kontaktiert werden müssen, zählt jede Minute. Sinnvoll wäre es also, wenn diejenige Institution Kontakt zu den Betroffenen aufnimmt, die über die aktuellen Kontaktdaten verfügt. Dies sind die Krankenkassen, da sie jederzeit die aktuellen Daten ihrer Versicherten vorliegen haben. Auf diesem Wege könnten die von einer Sicherheitsmaßnahme betroffenen Versicherten direkt und zügig kontaktiert werden. Stattdessen sieht das Gesetz jedoch vor, dass die Krankenhäuser das erledigen sollen. Jeder Patientenumzug führt somit zu Verzögerungen, die wiederum die Patientensicherheit gefährden.

Register sorgt nicht überall für Wissenszuwachs

Außerdem wird es versäumt, mit der Register-Errichtung eine riskante Informationslücke zu schließen. Krankenkassen erfahren nämlich nach wie vor nicht, mit welchen Implantaten ihre Versicherten versorgt wurden. Somit können die Krankenkassen ihre Versicherten bei eingetretenen Schadensereignissen nach wie vor nicht ausreichend unterstützen, weil ihnen dazu die Daten fehlen. Auch dies verringert die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten.

Alle Punkte zeigen, dass eine Beteiligung der Krankenkassen den Nutzen des Implantateregisters für die Patientinnen und Patienten erhöhen würde – und zwar mit einfachen Maßnahmen. Angesichts dessen, dass das Register nahezu ausschließlich von den Beitragsgeldern der gesetzlich und privat Versicherten finanziert wird, ist es nur folgerichtig, dass die Krankenkassen als Vertretung ihrer Versicherten dem Register zu einem hohen Wirkungsgrad verhelfen. (mde)

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