Zusätzlich wächst aufgrund der großen Nachfrage in jedem Jahr die Menge der außerhalb des Budgets geförderten Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg auch im nächsten Jahr mit rund 3,0 Prozent fortsetzt und die Honorare im kommenden Jahr daher voraussichtlich um weitere 450 Mio. Euro steigen. In der Summe erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 somit rund 975 Mio. Euro zusätzlich.
Förderung von Videosprechstunden
GKV-Spitzenverband und KBV haben sich zudem darauf verständigt, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab dem 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann im Jahr bis zu 2.000 Euro pro Arztpraxis betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre. Auf diese Weise soll ein Impuls gesetzt werden, um das Versorgungsangebot für die GKV-Versicherten weiter zu erhöhen und zu flexibilisieren.
Den Entscheidungen des Bewertungsausschusses auf Bundesebene werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Verhandlungen auf regionaler Ebene folgen. Unter Umständen vereinbaren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und die Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen dabei regionale Anpassungen.
Zusätzliche Einnahmen durch TSVG
Nicht nur die jährlichen Honorarverhandlungen sorgen bei der Ärzteschaft für ein Einnahme-Plus. Zudem wird das Anfang dieses Jahres verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im nächsten Jahr seine volle Wirkung entfalten. Aufgrund der Regelungen im TSVG können die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung zusätzliche Einnahmen erzielen, wenn sie bspw. Patientinnen und Patienten ohne Terminvergabe in sogenannten offenen Sprechstunden oder auf Vermittlung einer Terminservicestelle behandeln. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass die Beitragszahlenden allein aufgrund dieses Gesetzes zusätzliche Honorare in Höhe von mindestens einer halben Milliarde Euro finanzieren müssen. (rok, beg)