Vergütungsverhandlungen

Rund 1,5 Mrd. Euro mehr Honorar für Ärzte

Oktober 2019

Die jährlichen Verhandlungen über die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten konnten dieses Mal zu einem schnellen Abschluss gebracht werden: Insgesamt stellen die gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2020 rund 975 Mio. Euro zusätzlich für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung. Gleichzeitig haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss auf eine Förderung der Videosprechstunde verständigt.

Bei den Honorarverhandlungen im Bewertungsausschuss liegen die jeweiligen Positionen des GKV-Spitzenverbandes und der KBV traditionell weit auseinander. So auch in diesem Jahr: Während der GKV-Spitzenverband die allgemeine Kostenentwicklung in den Arztpraxen mit einer Erhöhung des Orientierungswertes um 0,24 Prozent bzw. ca. 85 Mio. Euro ausgleichen wollte, forderte die KBV eine Erhöhung dieser Preiskomponente um 2,67 Prozent, was einer Steigerung der Vergütung um ca. 950 Mio. Euro entsprochen hätte. Die KBV wollte insbesondere erreichen, dass die Tarifabschlüsse für angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern auch für die freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich gelten sollen. Dies lehnt der GKV-Spitzenverband angesichts der rasant steigenden Überschüsse in den Arztpraxen ab.

Kompromiss im Nachgang zur Sitzung

Im Nachgang der Sitzung gelang dennoch der Durchbruch- nicht zuletzt, da beide Seiten an einem zügigen Abschluss der diesjährigen Vergütungsverhandlungen interessiert waren. Die Verhandlungspartner verständigten sich auf eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,52 Prozent - das entspricht einem Plus von 565 Mio. Euro. Bei der Mengenkomponente zeigt sich eine erfreuliche Entwicklung: Die Krankheitslast der GKV-Versicherten ist leicht rückläufig, weshalb der Behandlungsbedarf für das Jahr 2020 bundesweit voraussichtlich um 0,2 Prozent (ca. 40 Mio. Euro) abgesenkt werden kann.

Entwicklung der GKV-Ausgaben für ärztliche Behandlung von 2014 bis 2018

Zusätzlich wächst aufgrund der großen Nachfrage in jedem Jahr die Menge der außerhalb des Budgets geförderten Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg auch im nächsten Jahr mit rund 3,0 Prozent fortsetzt und die Honorare im kommenden Jahr daher voraussichtlich um weitere 450 Mio. Euro steigen. In der Summe erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 somit rund 975 Mio. Euro zusätzlich.

Förderung von Videosprechstunden

GKV-Spitzenverband und KBV haben sich zudem darauf verständigt, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab dem 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann im Jahr bis zu 2.000 Euro pro Arztpraxis betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre. Auf diese Weise soll ein Impuls gesetzt werden, um das Versorgungsangebot für die GKV-Versicherten weiter zu erhöhen und zu flexibilisieren.

Den Entscheidungen des Bewertungsausschusses auf Bundesebene werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Verhandlungen auf regionaler Ebene folgen. Unter Umständen vereinbaren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und die Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen dabei regionale Anpassungen.

Zusätzliche Einnahmen durch TSVG

Nicht nur die jährlichen Honorarverhandlungen sorgen bei der Ärzteschaft für ein Einnahme-Plus. Zudem wird das Anfang dieses Jahres verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im nächsten Jahr seine volle Wirkung entfalten. Aufgrund der Regelungen im TSVG können die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung zusätzliche Einnahmen erzielen, wenn sie bspw. Patientinnen und Patienten ohne Terminvergabe in sogenannten offenen Sprechstunden oder auf Vermittlung einer Terminservicestelle behandeln. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass die Beitragszahlenden allein aufgrund dieses Gesetzes zusätzliche Honorare in Höhe von mindestens einer halben Milliarde Euro finanzieren müssen. (rok, beg)

Bleiben Sie auf dem Laufenden