Prävention

Kommunales Förderprogramm: Antragsfrist verlängert

März 2020

Seit Anfang 2019 können Kommunen sich für das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit bewerben. Ziel des Förderangebots „Kommunaler Strukturaufbau“ ist es, sozioökonomisch schwache Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) beim Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen zu unterstützen. Nach einer Fristverlängerung können Anträge für entsprechende Maßnahmen noch bis 30. Juni 2020 eingereicht werden.

Heterogene Ausgangslagen erfordern vielfältige Herangehensweisen

Im Rahmen des Förderangebots „Kommunaler Strukturaufbau“ können antragberechtigte Kommunen für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren Fördergelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Kommunen sollen durch die Förderung unterstützt werden, die eigene Gestaltungskompetenz für Gesundheitsförderung und Prävention wahrzunehmen. Aus den bisher vorliegenden Anträgen wird deutlich, wie heterogen die Ausgangslagen und Bedarfe sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen vor Ort sind: Sie reichen von der Einrichtung einer Koordinationsstelle für die kommunale Gesundheitsförderung bis hin zum Aufbau kommunaler Abstimmungsgremien wie z. B. Gesundheitskonferenzen.

Ene Gruppe Menschen kocht in einer Gemeinschaftsküche

Mehr Fördermöglichkeiten für Hochrisikogruppen

Ein weiteres Angebot im Kommunalen Förderprogramm stellt eine Projektförderung von gesundheitsfördernden und präventiven Angeboten für vulnerable (=verletzliche) Zielgruppen dar, beispielsweise für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Bisher konnten Kommunen nur einen Förderantrag stellen; seit Ende des Jahres 2019 ist ein zweiter Antrag möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein beantragtes Projekt Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder (bzw. und) psychisch belasteten Familien adressiert. Diese tragen ein hohes Risiko, selbst eine Abhängigkeitserkrankung bzw. eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sind gesundheitsfördernde und präventive Angebote, die die Bedürfnisse der betroffenen Kinder berücksichtigen, besonders wichtig.

Die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit beraten interessierte Kommunen gerne zu diesem spezifischen Förderangebot. Informationen zu den Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes. (mwi)

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