Gesundheitsdaten für Forschungszwecke
Datentransparenz wird neu geregelt
Gesundheitsdaten können wichtige Erkenntnisse für die Versorgungsforschung sowie für die Planung und Steuerung der gesundheitlichen Versorgung liefern. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vom November 2019 wurde die Nutzbarkeit dieser Daten für Forschungszwecke verbessert. Der GKV-Spitzenverband setzte sich dabei mit seiner Forderung durch, Versichertendaten ausschließlich pseudonymisiert zu sammeln. Am 13.05.2020 legte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zur Neufassung der Datentransparenzverordnung vor.