Innovationen

Neue Regeln für den Innovationsfonds

Juni 2020

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde der Innovationsfonds bis Ende des Jahres 2024 verlängert, wobei allerdings die jährliche Fördersumme von 300 auf 200 Millionen Euro abgesenkt wurde. Zudem sind Anfang des Jahres 2020 einige regulative Änderungen am Innovationsfonds in Kraft getreten. Ziel dabei vor allem: die Überführung von Projekten in die Regelversorgung.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den Förderbereich „Versorgungsforschung“: Innerhalb dessen kann der Innovationsausschuss nun auch die (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien mit jährlich mindestens fünf Millionen Euro fördern. Zuvor war eine Förderung hierfür nicht vorgesehen.

Förderbereich „Neue Versorgungsformen“: Antragsverfahren geändert

Das Antragsverfahren im Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ wird von einem einstufigen auf ein zweistufiges umgestellt. Antragstellende müssen zunächst eine Ideenskizze einreichen. Bewertet der Innovationsauschuss diese als vielversprechend, hat der oder die Antragstellende sechs Monate Zeit, einen ausführlichen Vollantrag zu erarbeiten, wofür er oder sie bis zu 75.000 Euro zur Konzeptentwicklung erhalten kann. Die Zahl der bei den neuen Versorgungsformen jährlich zu fördernden Projekte ist in der Regel auf 20 begrenzt. Außerdem müssen mindestens 80 Prozent der geförderten Projekte den ausgeschriebenen Themen zuzuordnen, also keine themenoffene Einreichung sein. Um die Themenfindung stärker zu systematisieren, sollen auch Akteure des Gesundheitswesens außerhalb des Innovationsausschusses Themen über ein Konsultationsverfahren vorschlagen können.

Neu: Verfahren zur Überführung von Projekten in Regelversorgung

Die relevanteste Neuerung ist jedoch, dass ein festes Verfahren zur Überführung erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung eingeführt wird: Der Innovationsausschuss muss innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Abschlussberichte zu einem beendeten Projekt über die Ergebnisse beraten und eine Empfehlung veröffentlichen, ob und wie die Erkenntnisse verwertet werden sollen. Bei Projekten der Versorgungsforschung ist die Abgabe einer Empfehlung allerdings nicht zwingend. Der Innovationsausschuss benennt im positiven Fall, welche Teile eines neuen Versorgungsmodells in die Regelversorgung überführt werden sollen und welche Akteure jeweils für die Umsetzung zuständig sind. Wenn hierfür der Gemeinsame Bundesausschuss benannt wird, muss dieser die Empfehlung des Innovationsausschusses innerhalb von zwölf Monaten umsetzen.

Zahlen und Fakte

Im April 2020 wurden zu den ersten beendeten Projekten aus dem Förderbereich „Versorgungsforschung“ Empfehlungen und die Abschlussberichte der Projekte auf der Homepage des Innovationsausschusses veröffentlicht. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Anzahl der eingehenden Abschlussberichte aus dem Innovationsfonds in den nächsten zwei Jahren entwickeln wird. Nach aktuellem Stand sind 380 Projekte in der Förderung, die in den kommenden Jahren auslaufen werden. (lan)

Eingang von Abschlussberichten aus dem Innovationsfonds, 2019 bis 2022

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