Apothekenstärkungsgesetz

Arzneimittel-Versorgung für die Zukunft rüsten

Oktober 2020

Um eine patienten- und zukunftsorientierte Versorgung langfristig sicherzustellen, reichen nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus. Der Verband fordert deshalb, den Apothekenmarkt für neue Versorgungsformen zu öffnen und die bestehende Vergütungssystematik umzustrukturieren. Das Apothekenstärkungsgesetz wird seit September im Parlament beraten.

Der Arzneimittelversandhandel trägt zu einer Belebung der starren Apothekenstrukturen bei und ermöglicht eingeschränkt mobilen Patientinnen und Patienten in ländlichen Regionen eine einfachere Versorgung mit Arzneimitteln. Diese ergänzende Versorgungsform wird – neben der Apotheke vor Ort – auch künftig innerhalb eines gewissen Rahmens erforderlich sein. Deshalb befürwortet der GKV-Spitzenverband, dass das verschiedentlich geforderte Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist.

Verstoßen die Regelungen zum Versandhandel weiter gegen Europarecht?

Allerdings sieht der Gesetzentwurf faktisch vor, einheitliche Apothekenabgabepreise auch für ausländische Versandapotheken über eine sozialrechtliche Neuregelung wiederherzustellen. Der GKV-Spitzenverband sieht darin die Rückkehr zu einer Regelung, die vom Europäischen Gerichtshof bereits im Oktober 2016 als unzulässiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit gewertet wurde. Vor diesem Hintergrund ist die europarechtliche Konformität der faktischen Rückkehr zur Preisbindung zweifelhaft. Der GKV-Spitzenverband setzt sich nachdrücklich dafür ein, den Gesetzentwurf auch in Hinblick auf EU-Recht rechtssicher auszugestalten.

Rezeptübergabe in der Apotheke

Mehrwert zusätzlicher Leistungen prüfen

Die vorgesehene Einführung zusätzlich zu honorierender pharmazeutischer Dienstleistungen sieht der GKV-Spitzenverband kritisch. Weitere pharmazeutische Dienstleistungen sollten sich ausschließlich am zusätzlichen Bedarf der Versicherten orientieren und einen wirklichen Mehrwert im Vergleich zur heutigen Situation mit sich bringen. Durch die geplante Ausgestaltung besteht die Gefahr der Doppelfinanzierung, da bestehende pharmazeutische Leistungen bereits über die bestehende Vergütung finanziert werden. Zielführender wäre daher eine Förderung von zusätzlichen Leistungen im Rahmen von Vereinbarungen von Krankenkassen mit Apotheken.

Der GKV-Spitzenverband setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Versorgungsstrukturen und die Vergütungssystematik im Apothekenbereich grundlegend reformiert werden, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung – gleichermaßen durch die niedergelassene Apotheke und den Versandhandel sowie neue Angebote – zu gewährleisten. Insbesondere müssen durch einen stärkeren Wettbewerb Anreize für eine intensivere Beratung und die Entwicklung neuer, patientenorientierter Versorgungsformen gesetzt werden. (mag)

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