Die Ausgaben der Krankenkassen werden im Jahr 2021 aus Sicht von BMG und BAS rd. 274,9 Mrd. Euro betragen, aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes dagegen 276,6 Mrd. Euro. Der Ausgabenanstieg beträgt damit gegenüber dem Vorjahr 6,6 bzw. 6,9 Prozent, während der Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen aufgrund der schwierigen pandemiebedingten Konjunkturerwartungen nur auf 2,4 Prozent geschätzt wurde.
Da die erwarteten Nettoeinnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 255,0 Mrd. Euro den Krankenkassen als Zuweisungen für das Jahr 2021 zugesichert werden, ergibt sich für die Krankenkassen eine rechnerische Unterdeckung von rd. 19,9 Mrd. Euro (BMG/BAS) bzw. 21,6 Mrd. Euro (GKV-Spitzenverband), die angesichts des bereits fortgeschrittenen Vermögensabbaus im Wesentlichen über höhere Zusatzbeiträge zu finanzieren sein wird. Rechnerisch entspricht die Unterdeckung einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzbedarf von 1,3 bzw. 1,4 Prozentpunkten.
Finanzierung durch Reserven wirft Fragen für 2022 auf
Insgesamt stellt die COVID-19-Pandemie für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine große Herausforderung dar. Das Zuweisungsvolumen für das Jahr 2021 wird durch einmalige Sonderzahlungen aus den Finanzreserven einzelner Krankenkassen und aus dem Bundeshaushalt allein um insgesamt 13 Mrd. Euro aufgefüllt, um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung nicht über 1,3 Prozent steigen zu lassen. Zugleich soll damit die von der Bundesregierung zugesicherte Sozialgarantie eingehalten werden; die Regierung hatte erklärt, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2021 nicht über 40 Prozent steigen solle. Das Zusatzbeitragssatzniveau wird entsprechend begrenzt auf ein Jahr um etwa 0,8 Prozentpunkte gestützt. Die Maßnahmen werfen folglich schon jetzt die Frage auf, wie über das Jahr 2021 hinaus ein absehbar weiter steigendes Ausgabenniveau ohne sprunghaft steigende Zusatzbeiträge finanziert werden kann.