Die StäB wird dem Versorgungsbedarf nicht gerecht
Das zentrale Ergebnis der Datenauswertung ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, dass die StäB in ihrer bisherigen Ausgestaltung für schwer psychisch erkrankte Personen oftmals keine Alternative zu einer vollstationären Behandlung darstellt. So zeigen die Daten beispielsweise, dass die Patientinnen und Patienten im Durchschnitt nur eine Stunde Behandlung pro Tag erhalten haben und diese Leistung hauptsächlich durch Pflegefachpersonen erbracht wurde. Dabei sollte sich immer wieder vor Augen geführt werden, dass es sich um schwer erkrankte Personen handelt, die einen höheren Versorgungsbedarf haben. Außerhalb der Behandlungszeiten sind die Patientinnen und Patienten auf sich gestellt. Zwar besteht die Möglichkeit in dieser Zeit das Behandlungsteam telefonisch zu kontaktieren, jedoch erfordert dies, dass die Patientinnen und Patienten die Verschlechterung ihres Zustands wahrnehmen und aktiv Hilfe holen. Darüber hinaus zeigten sich Probleme bei der Realisierung einer 24/7 Versorgung und Erreichbarkeit, insbesondere in der Nacht oder am Wochenende.
Der vollständige Bericht ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zu finden.
Bessere Versorgung durch Psychiatrische Institutsambulanzen
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes besteht daher die Notwendigkeit einer ordnungspolitischen Korrektur. Der Gesetzgeber sollte dahingehend reagieren, dass die StäB durch eine intensivierte Versorgung durch die bereits seit langem etablierten Psychiatrischen Institutsambulanzen ersetzt wird. Damit würde die jetzt problematische Versorgungslage berichtigt werden. Der GKV-Spitzenverband wird sich im Sinne der gesetzlich Versicherten für eine solche Gesetzesänderung einsetzen. (bgr/uau)