Krankenhaus

Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs – Qualitätsschub für die Krankenhauspflege

Februar 2022

Für eine gute Pflegequalität in Krankenhäusern und eine verbesserte Arbeitssituation der Pflegenden ist ein qualitativ und quantitativ am Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichteter Personaleinsatz essentiell. Bis Ende 2024 soll daher seitens der Selbstverwaltungspartner ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs entwickelt und erprobt werden.

Für die Personalsteuerung in der Krankenhauspflege sind zwei Ansätze maßgeblich: die Pflegepersonaluntergrenzen und die Pflegepersonalbedarfsermittlung. Pflegepersonaluntergrenzen sind seit 2019 verpflichtend in bestimmten pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern umzusetzen. Sie stellen als sogenannte „rote Linie“ stationsbezogen eine Mindestanzahl an Pflegekräften zur Versorgung einer festgelegten Anzahl an Patientinnen und Patienten sicher. Dadurch soll sowohl der Patientenschutz in der pflegerischen Versorgung gewährleistet als auch das Pflegepersonal vor Überlastung geschützt werden. Aber klar ist auch: Gute Pflege wird nicht schon dadurch erreicht, dass diese Untergrenzen eingehalten werden. Mit dem Instrument der Pflegepersonalbedarfsermittlung hingegen wird die gute Pflege in den Blick genommen. Die pflegerische Versorgung soll einen weiteren Qualitätsschub erfahren, indem der individuelle Bedarf der Patientinnen und Patienten einerseits und die unterschiedlichen Qualifikationen des Pflegepersonals andererseits stärker Berücksichtigung finden.

Ein Arzt spricht mit einer Patientin, ein Pfleger schiebt ein Krankenhausbett.

Auftrag der Selbstverwaltung

Gemäß § 137k SGB V haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige damit zu beauftragen, bis Ende 2024 ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern zu entwickeln und zu erproben. Die Selbstverwaltungspartner haben sich über den Inhalt des Auftrags verständigt und wollen ein Verfahren auf den Weg bringen, welches auf definierten Pflegediagnosen sowie maßgeblichen Pflegetätigkeiten basiert. Dadurch soll eine Pflegepersonalbemessung erfolgen, die zum einen dem individuellen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten Rechnung trägt und zum anderen ein hohes Maß der Standardisierung gewährleistet. Allein mit der Anwendung des Verfahrens wird eine Qualitätsverbesserung erwartet, da die Ergebnisse des Pflegeassessments mit Pflegediagnosen und Pflegetätigkeiten einrichtungsübergreifend einheitlich erfasst werden. Darüber hinaus muss die Pflegepersonalbedarfsermittlung auch den Qualifikationsmix der Pflegekräfte berücksichtigen, um der tatsächlichen Versorgungs- und Pflegepersonalsituation gerecht zu werden.

Kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand für Pflegekräfte

Die Kennzahlen der Pflegepersonalbemessung lassen sich aus der elektronischen Pflegedokumentation sowie anderen digital verfügbaren Informationen generieren. Für die Pflegekräfte soll kein gesonderter Dokumentationsaufwand aufgrund der Personalbemessung entstehen. Für das Pflegepersonalmanagement wird das neue Verfahren ein hilfreiches Werkzeug sein. Es wird Transparenz herstellen über den Pflegepersonalbedarf und den tatsächlichen Pflegepersonaleinsatz auf Ebene der Station sowie an einem Krankenhausstandort. (cht)

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