PPP-Richtlinie

Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik: Der Faktencheck

Februar 2022

Um die Personalnachweise der Richtlinie Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) ranken sich viele Mythen. Kein Wunder: Auf der Basis der zurzeit vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ausgewerteten Nachweisdaten der Krankenhäuser sollen die Mindestanforderungen der PPP-RL angepasst werden. Und das ist gut so. Einige Krankenhäuser suchen allerdings schon jetzt nach Gründen, um die kommenden Zahlen wegzudiskutieren. Der GKV-Spitzenverband macht einen Faktencheck.

Mythos I: mangelnde Patientenorientierung

Behauptung: Die Nachweise orientierten sich nicht an der Patientin bzw. am Patienten.

Fakt ist: Der Nachweis zählt das Personal, das auf den Stationen die Patientinnen und Patienten versorgt. Die Erkrankten werden nach Schweregraden eingestuft.

Fazit: Nur das patientenbetreuende Personal zählt. Kein Nachweis war bisher so nah an der Patientin / am Patienten.

2 Pflegekräfte unterhalten sich

Mythos II: fehlende Personalorientierung

Behauptung: Die Nachweise orientierten sich nicht am Personal. Der Personaleinsatz lasse sich nicht - wie im Nachweis gefordert - stationsbezogen ausweisen.

Fakt ist: Der Nachweis zählt das Personal erstens in der Einrichtung und zweitens auf der Station. Das ärztliche Personal und die Pflegekräfte arbeiten überwiegend stationsbezogen. Sie machen 80 Prozent des Personals aus. Über 1200 Standorte haben für 2020 Nachweise geliefert, nahezu alle auch für ihre Stationen. Auch stationsübergreifend tätiges Personal wird im Nachweis erfasst.

Fazit: Kein Nachweis war bisher so nah am Personal.

Mythos III: hoher Dokumentationsaufwand

Behauptung: Die Dokumentation sei nicht zu schaffen. Sie koste zu viel Zeit und Geld, da die Daten nicht per se in den Personalabrechnungs- und Dienstplanprogrammen vorhanden seien.

Fakt ist: Alle geforderten Daten sind dem Krankenhausmanagement bekannt, da sie ohnehin dokumentiert werden müssen: etwa die Stationsbelegung, die Schweregradeeinstufung der Patientinnen und Patienten sowie die Dienstpläne. Sie bedürfen allein einer digitalen Zusammenfassung durch die Verwaltung. Kliniken selbst schätzen den Aufwand auf unter eine Promille der Personalstunden.

Fazit: Die Dokumentation ist eine Digitalisierungsaufgabe. Der Zusatzaufwand für die digitale Zusammenführung der Nachweise ist angemessen. Die Daten sind im Krankenhaus vorhanden. Ein Problem hat nur ein Krankenhaus, das nicht weiß, wo seine Patientinnen und Patienten sind und durch wen und wo sie therapeutisch behandelt werden. Ein solches Management ist nicht akzeptabel.

Unser Ergebnis: Die Richtlinie setzt Maßstäbe

Es bleibt dabei: Die PPP-Richtlinie mit ihrem Nachweis setzt wichtige Maßstäbe für die Qualitätssicherung. Die verbindlichen Mindestvorgaben für die Einrichtung schützen Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Nachweise schaffen Transparenz und wirken gegen zu wenig Personal auf den Stationen und unbesetzte Planstellen. (uwa/aks)

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