Koalitionsvertrag

Ampel-Koalitionsvertrag: Ambitioniert und ambivalent

Dezember 2021

SPD, BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und FDP haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode vorgelegt. In dem 177 Seiten starken Dokument haben die drei Partnerinnen unter anderem zahlreiche Reformen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland skizziert. Der GKV-Spitzenverband bietet seine Unterstützung an, sieht aber auch Herausforderungen für die gesetzliche Krankenversicherung.

Mit dem vorgelegten Koalitionsvertrag hat die künftige Ampelkoalition deutlich gemacht, dass sie das Gesundheitswesen ebenso modernisieren will wie die pflegerische Versorgung. Das ist gut für die 73 Millionen Menschen, für deren medizinische Versorgung die gesetzliche Krankenversicherung sorgt. Eine moderne, gut aufgestellte und solide finanzierte gesetzliche Krankenversicherung strahlt weit über den konkreten Regelungsbereich hinaus.

Dr. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes erklärte zum Koalitionsvertrag der Ampel:

„Qualität in der Versorgung verbessern, Krankenhausstrukturen modernisieren und die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung auf langfristig solide Basis stellen - dies sind nur drei von vielen Stichwörtern, bei denen in Gesundheit und Pflege großer Handlungsbedarf für die Ampelkoalition besteht. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Koalitionsvertrag diese zentralen Reformaufgaben benennt. Aber am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung an. Der GKV-Spitzenverband bietet seine konstruktive Unterstützung, aber auch kritische Begleitung an."

Der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens betonte:

„Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik und dem konkreten Versorgungsgeschehen. Gemeinsam mit der neuen Bundesregierung möchten die Partnerinnen und Partner in der Selbstverwaltung für ein Gesundheitswesen arbeiten, das stets den Menschen mit seinen gesundheitlichen und pflegerischen Bedarfen in den Mittelpunkt stellt.“

Die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Volker Hansen und Uwe Klemens

Die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens

Blick in den Koalitionsvertrag

Aus Sicht der gesetzlich Versicherten ist es gut, dass beispielsweise mit der Digitalisierungsstrategie, den Plänen zur Reform der Krankenhaus- und Notfallstrukturen sowie dem Einstieg in eine sektorenunabhängige Versorgung zentrale Punkte von den drei Parteien aufgegriffen wurden. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Reformen wird richtigerweise hervorgehoben.

Die vorgesehene Rückwirkung der Erstattungsbeträge ab dem 7. Monat für neue Arzneimittel sowie die Verlängerung des Preismoratoriums über 2022 hinaus sind ein wichtiges Signal für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Bedauerlich ist hingegen der Wegfall der diskutierten Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel. Offenbar sind Steuereinnahmen wichtiger als die Entlastung der Beitragszahlenden.

Positiv zu bewerten sind wiederum die vorgesehenen höheren Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und die regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds. Wie so häufig wird es auch hier auf die konkrete Umsetzung ankommen.

Bemerkenswert ist der Prüfauftrag im Koalitionsvertrag, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätische Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Wichtig ist hier, dass versicherungsfremde Leistungen (Rentenbeiträge von Angehörigen, Pandemiekosten) per Bundeszuschuss finanziert werden sollen. Zu begrüßen ist, dass Leistungen flexibilisiert und dynamisiert sowie Angehörige entlastet werden sollen.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer äußerte sich im Gespräch mit dem Handelsblatt ebenfalls zum Koalitionsvertrag. Ihr Statement ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes nachzulesen. (lz/faf)

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