Qualitätssicherung

Krebsregister erfassen zukünftig auch weißen Hautkrebs

Juli 2022

Mit dem im August 2021 verabschiedeten Krebsregisterdatengesetz erweiterte der Gesetzgeber die Krebsregistrierung nach § 65c SGB V. Nunmehr werden auch bestimmte Arten des nicht-melanotischen Hautkrebses und seiner Frühstadien - auch unter dem Begriff weißer Hautkrebs bekannt - registriert. Der GKV-Spitzenverband hat nun festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung die Krebsregistrierung vergütet.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und die Meldevergütung an das Krebsregister bzw. dessen Träger, wenn es sich um eine prognostisch ungünstige Art des weißen Hautkrebses handelt. Im Einvernehmen mit den klinischen Krebsregistern und der Deutschen Krebsgesellschaft hat der GKV-Spitzenverband definiert, welche Fälle als prognostisch ungünstig einzustufen sind. Die Festlegungen sind auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.

Eine Ärztin untersucht die Haut eines Patienten

Umsetzung durch die Länder

Die neue Regelung tritt zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft. Voraussetzung ist, dass die vollständige Erfassung durch die Krebsregister nach Landesrecht vorgesehen ist. Nach § 65c SGB V obliegt den Bundesländern die Einrichtung und der Betrieb der klinischen Krebsregister. Daher müssen für die Neuregelung nun die Landesgesetze angepasst und die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung auf Seiten der Krebsregister und der Krankenkassen geschaffen werden.

Weißer und schwarzer Hautkrebs

Der Begriff weißer Hautkrebs steht für Hauttumore, die abzugrenzen sind vom Melanom, dem schwarzen Hautkrebs. Daher kommt der Begriff nicht-melanotischer Hautkrebs. Er stellt eine heterogene Gruppe von Tumorarten der Haut mit unterschiedlich schwerem Krankheitsverlauf und unterschiedlicher Prognose dar. Prognostisch günstige Arten erfordern in der Regel keine langwierige Behandlung. Aus diesem Grund werden sie auch weiterhin nicht flächendeckend in den Krebsregistern erfasst. Arten mit schlechter Prognose können dagegen einen ähnlich ungünstigen Verlauf nehmen wie andere Krebserkrankungen. (dma)

Bleiben Sie auf dem Laufenden