GAmSi-Telegramm

Hämophilie-Präparate: Kostensenkung bei Mengensteigerung

Juli 2022

Mit Umsetzung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sind seit dem 1. September 2020 Hämophilie-Präparate zur Behandlung von Blutgerinnungsstörungen einheitlich in der Apotheke erhältlich. Früher mussten Patientinnen und Patienten die Medikamente zur Behandlung dieser seltenen Erkrankung in speziellen Zentren beschaffen. Die vergleichsweise hochpreisigen Hämophilie Präparate werden durch die notwendig gewordene Preisneuordnung im AMNOG-Verfahren günstiger.

Mit dem GSAV wurden alle Hämophilie-Produkte einer zweiphasigen Preisneuordnung unterzogen, die zum einen die Listung der tatsächlichen Preise in den Preis– und Produktverzeichnissen für die etablierten Produkte beinhaltete. In der zweiten Phase erfolgte die Neuverhandlung der Abgabepreise patentgeschützter Arzneimittel im Rahmen des AMNOG-Verfahrens. Eine ausführliche Erklärung der Reform für Hämophilie Präparate findet sich in 90 Prozent, Ausgabe 21.

Besonders hochpreisig, aber ohne therapeutischen Vorteil

Präparate mit verlängerter Halbwertzeit stellen eine besondere Gruppe dar. Obwohl es bislang keine Belege für einen therapeutischen Vorteil gibt, sind sie besonders hochpreisig. In Abbildung 1 ist das quartalsweise Bruttoumsatzvolumen von Blutgerinnungsfaktoren zur Behandlung der Hämophilie A und deren durchschnittlichen Bruttokosten je Verordnung ab dem 4. Quartal 2020 bis zum 1. Quartal 2022 abgebildet.

Unterschieden wird dabei zwischen Präparaten, für die der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (AMNOG) abgeschlossen hat und jenen ohne Nutzenbewertung. Ab dem 1. Quartal 2021 ist eine deutliche Senkung der durchschnittlichen Bruttokosten je Verordnung zu erkennen, bei gleichzeitigem leichten Mengenanstieg der Verordnungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nun die tatsächlichen Abgabepreise auch bei den Krankenkassen ankommen und durch die Neuverhandlungen nach dem AMNOG auch die patentgeschützten Arzneimittel günstiger wurden. So reduzieren sich die durchschnittlichen Bruttokosten je Verordnung für Wirkstoffe nach dem Durchlaufen des AMNOG-Verfahrens mit verlängerter Halbwertzeit von rund 2.300 € im 4. Quartal 2020 auf rund 1.780 € im 4. Quartal 2021 bzw. ohne verlängerter Halbwertzeit von rund 1.980 € auf rund 1.310 €. Dagegen liegen die durchschnittlichen Bruttokosten je Verordnung der Wirkstoffe ohne Nutzenbewertung in diesem Zeitraum durchgängig bei rund 1.270 €.

Eine Grafik mit der Preis- und Mengenentwicklung von Hämophilie-Präparaten

Diese Zahlen und weitere Grafiken sind in den aktuellen ausführlichen Berichten und als interaktive Grafiken auf der Webseite www.gkv-gamsi.de zu finden. (fte / tfi)

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