Heilmittel

Physio- und Ernährungstherapie per Video

Juli 2022

Sowohl in der Physiotherapie als auch in der Ernährungstherapie kann auch nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregeln zum 31. März 2022 in vielen Fällen eine Videobehandlung erfolgen. Mit dem Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) führte der Gesetzgeber einen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Versorgung mit telemedizinisch erbringbaren Heilmitteln ein. Der GKV-Spitzenverband bekam die Aufgabe, mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelerbringenden die notwendigen vertraglichen Grundlagen zu verhandeln.

Die Möglichkeit zur Videobehandlung ab dem 1. April 2022 ist in den Bereichen Physiotherapie und Ernährungstherapie sichergestellt. Hier konnte sich der GKV-Spitzenverband mit den jeweils maßgeblichen Verbänden auf Erweiterungen der entsprechenden Bundesverträge verständigen. Im Bereich der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie war dies leider nicht möglich, so dass nun die Schiedsstelle entsprechende Regelungen treffen muss. Da für den Bereich Podologie die Videobehandlung nicht in Betracht kommt, wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Voraussetzungen für die Videobehandlung

Grundsätzlich kann die Videobehandlung durchgeführt werden, wenn die Ärztin oder der Arzt diese nicht explizit ausgeschlossen hat und sie im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Therapierenden und Versicherten erfolgt. Der erste Termin muss jedoch in Präsenz stattfinden. Um die erforderlichen technischen Anforderungen zur Datensicherheit zu gewährleisten, ist die Verwendung eines zertifizierten Videodienstanbieters verpflichtend.

Eine Frau macht Dehnübungen vor ihrem Laptop

Leistungsumfang

Für eine Videobehandlung sind ganz bestimmte Leistungen in einem definierten Umfang geeignet, die entsprechend vertraglich vereinbart wurden.

In der Physiotherapie sind dies im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Allgemeine Krankengymnastik als Einzel- oder Gruppenbehandlung, bis zu 50 Prozent der verordneten Behandlungseinheiten (BE)
  • Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung schwerer pulmonaler Erkrankungen (KG Muko), bis zu 50 Prozent der verordneten BE sowie von Erkrankungen des zentralen Nervensystems (u.a. Bobath, PNF), bis zu 3 BE
  • Manuelle Therapie, bis zu 1 BE

In der Ernährungstherapie können bis zu 50 Prozent des verordneten Zeitkontingents per Video und maximal 30 Minuten per Telefon behandelt werden. (kwi / tke)

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