Vergütungsverhandlungen

Honorarabschluss: 780 Mio. Euro Preissteigerung in 2023

September 2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss, der sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt, hat in seiner Sitzung am 14. September 2023 die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2023 festgelegt.

Schwierige Ausgangslage für Verhandlungen

Unter schwierigen Rahmenbedingungen, die insbesondere durch die angespannte finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen und die derzeit hohe Inflation gekennzeichnet waren, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre eine Anpassung des Preises für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im Jahr 2023 um 2,0 Prozent beschlossen. Diese Erhöhung, die gegen die Stimmen der Ärzteseite getroffen wurde, entspricht einer Vergütungssteigerung im Jahr 2023 von ca. 780 Mio. Euro.

Ein Arzt spricht in seiner Praxis mit einer Patientin.

1,4 Milliarden Euro mehr in 2023

Weitere Vergütungselemente, die sich zum Beispiel aus der Morbiditätsveränderung der Versicherten, neuen Leistungen und dem Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen zusammensetzen, führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über 1,4 Milliarden Euro.

Damit erhält jede niedergelassene Ärztin oder Psychotherapeutin und jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut im kommenden Jahr rechnerisch ca. 11.000 Euro zusätzlich an Honorar.

Mit diesem Ergebnis wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der niedergelassenen Ärzteschaft die ambulante ärztliche Versorgung weiterhin sichergestellt. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass diese zusätzlichen finanziellen Mittel durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler aufgebracht werden müssen.

Weitere Informationen zu Honorarverhandlungen und zur Zusammensetzung der ambulanten Vergütung finden sich auf unserer Homepage. (beg)

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