Heilmittel

Heilmittelerbringerliste – neuer Service für Versicherte

September 2022

Gerade bei akut auftretenden Schmerzen gestaltet sich für gesetzlich Versicherte die Suche nach einer geeigneten Heilmittelpraxis nicht immer einfach. Auf der Website des GKV-Spitzenverbandes wurde nun ein Verzeichnis von Heilmittelerbringenden veröffentlicht, die eine komfortable und unkomplizierte Suche nach zugelassenen Heilmittelpraxen ermöglicht.

Ob Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie, Podologie oder Ernährungstherapie: In der neuen Heilmittelerbringerliste sind unter dem Link https://www.gkv-spitzenverband.de/service/heilmittelerbringer/heilmittelerbringer.jsp alle Fachrichtungen zu finden. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geschaffen. Alle in der Heilmittelerbringerliste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen für alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen.

Für eine erste Kontaktaufnahme werden Name sowie Anschrift der Praxis und - sofern von den Praxen gemeldet- Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Homepage bereitgestellt. Mit der hinterlegten Kartenfunktion lassen sich die nächstgelegenen Praxen im Umkreis des eingegebenen Standorts auch geographisch anzeigen.

Eine Physiotherapeutin massiert einen Patienten

Daten aus erster Hand

Die Inhalte der Heilmittelerbringerliste basieren auf den Zulassungsdaten, die die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach § 124 Abs. 2 SGB V (sogenannte ARGE Heilmittelzulassung) an den GKV-Spitzenverband übermitteln. Die Arbeitsgemeinschaften erhalten diese Daten wiederum aus erster Hand, nämlich unmittelbar von den zugelassenen Praxen im jeweiligen Heilmittelbereich. Erforderliche Korrekturen oder Aktualisierungen der Daten können Praxisinhaberinnen und -inhaber direkt bei der für ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft veranlassen. Die aktualisierten Informationen werden regelmäßig und automatisch in die Heilmittelerbringerliste übernommen.

Die Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail) werden von den Heilmittelpraxen nach und nach eigenverantwortlich den zuständigen Arbeitsgemeinschaften gemeldet und von diesen in den Datenbestand eingepflegt, so dass sich der Informationsgehalt der Heilmittelerbringerliste stetig verbessert.

Weiterentwicklung der Heilmittelerbringerliste

Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie ihnen vergleichbare Einrichtungen gemäß § 124 Abs. 5 SGB V, die ebenfalls ambulant Heilmittel erbringen können, sind aktuell noch kein Bestandteil der Heilmittelerbringerliste, werden aber in naher Zukunft in diese aufgenommen. Weitere Zusatzinformationen, z. B. zum rollstuhlgerechten Zugang, zur Barrierefreiheit oder auch zu möglichen Zusatzausstattungen in der Physiotherapie werden sukzessive Bestandteil der Heilmittelerbringerliste sein.

Ziel ist es, ein umfassendes und einfach handbares Tool für die gesetzlich Versicherten, die Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige zu schaffen. (akw)

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