Daten aus erster Hand
Die Inhalte der Heilmittelerbringerliste basieren auf den Zulassungsdaten, die die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach § 124 Abs. 2 SGB V (sogenannte ARGE Heilmittelzulassung) an den GKV-Spitzenverband übermitteln. Die Arbeitsgemeinschaften erhalten diese Daten wiederum aus erster Hand, nämlich unmittelbar von den zugelassenen Praxen im jeweiligen Heilmittelbereich. Erforderliche Korrekturen oder Aktualisierungen der Daten können Praxisinhaberinnen und -inhaber direkt bei der für ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft veranlassen. Die aktualisierten Informationen werden regelmäßig und automatisch in die Heilmittelerbringerliste übernommen.
Die Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-Mail) werden von den Heilmittelpraxen nach und nach eigenverantwortlich den zuständigen Arbeitsgemeinschaften gemeldet und von diesen in den Datenbestand eingepflegt, so dass sich der Informationsgehalt der Heilmittelerbringerliste stetig verbessert.
Weiterentwicklung der Heilmittelerbringerliste
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie ihnen vergleichbare Einrichtungen gemäß § 124 Abs. 5 SGB V, die ebenfalls ambulant Heilmittel erbringen können, sind aktuell noch kein Bestandteil der Heilmittelerbringerliste, werden aber in naher Zukunft in diese aufgenommen. Weitere Zusatzinformationen, z. B. zum rollstuhlgerechten Zugang, zur Barrierefreiheit oder auch zu möglichen Zusatzausstattungen in der Physiotherapie werden sukzessive Bestandteil der Heilmittelerbringerliste sein.
Ziel ist es, ein umfassendes und einfach handbares Tool für die gesetzlich Versicherten, die Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige zu schaffen. (akw)